Das Coronavirus: Empfehlungen für Unternehmen

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Coronavirus und Unternehmen: Die Zahl der am Coronavirus Erkrankten steigt täglich – auch in Deutschland. Große Veranstaltungen und Messen – wie beispielsweise die ITB oder die Leipziger Buchmesse – wurden bereits aus Sicherheitsgründen abgesagt. Auch das ein oder andere Unternehmen musste den Geschäftsbetrieb schon zeitweise einstellen oder seine Mitarbeiter ins Homeoffice schicken. Wie können Sie Ihre Firma bestmöglich vor den Konsequenzen der Viruswelle schützen und welche Maßnahmen sollten Sie als verantwortungsbewusster Arbeitgeber ergreifen?

Handlungsempfehlungen für Personalverantwortliche

Auch wenn das Sars-Cov-2 Virus für immunstarke, gesunde Menschen kaum eine Lebensbedrohung darstellt, muss jeder Einzelne dennoch Vorsorge treffen, um die Ausbreitung der Infektion bestmöglich einzudämmen und anfällige Mitbürger zu schützen.

Prävention: So vermeiden Sie die Verbreitung des Coronavirus im Unternehmen

Es ist noch kein Coronafall im Betrieb aufgetreten? Dann gibt es auch erstmal keinen Grund, den allgemeinen Geschäftsbetrieb einzustellen. Mitarbeiter müssen weder nach Hause geschickt werden, noch dürfen sie sich ungerecht-fertigterweise aus Angst vor dem Coronavirus krankmelden oder von einer Dienstreise zurücktreten. Dennoch sollten Sie bereits in dieser Situation einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, um die Kollegen zum einen vor der Möglichkeit einer Übertragung zu schützen, zum anderen auch, um „Panikmache“ innerhalb der Belegschaft zu vermeiden. Folgende Punkte sollten unbedingt auf Ihre Agenda für effektive Prävention:

• Halten Sie sich selbst stets auf dem Laufenden über die aktuelle Situation und geben Sie die Informationen und wichtige Meldungen an Ihre Mitarbeiter weiter. Nutzen Sie dafür tagesaktuelle und objektive Informationsquellen, wie beispielsweise das Robert-Koch-Institut, das Bundesgesundheitsministerium oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Links finden Sie am Ende des Artikels.

• Achten Sie auf Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und sagen Sie Geschäftsreisen in die ausgewiesenen Länder und Regionen ab bzw. versuchen Sie, diese zu verschieben. Legen Sie auch Ihren Kollegen nahe, Privatreisen in diese Gebiete bestmöglich zu vermeiden.

• Vergewissern Sie sich, ob ein Mitarbeiter in den vergangenen 14 Tagen eine Krisenregion besucht hat oder im Kontakt mit einem (potenziell) Erkrankten stand.

• Führen Sie verschärfte Hygienemaßnahmen ein! Klären Sie Ihre Mitarbeiter darüber auf, wie man die Hände richtig und gründlich wäscht und, dass man, wenn griffbereit, in Einmaltaschentücher niesen oder husten sollte – ansonsten in die Armbeuge. Stellen Sie Desinfektionsmittel in den Toilettenräumen und auf den Büroflächen zur Verfügung. Versuchen Sie, Körperkontakt weitestgehend zu vermeiden. Dazu gehört auch der Verzicht auf den Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen mit großen Menschenmengen, wie beispielsweise der Pausenraum. Ideal wäre es, wenn Ihre Mitarbeiter verstärkt im Homeoffice arbeiten.

Reinigen Sie Ihren Arbeitsplatz regelmäßig und lüften Sie mehrmals täglich durch.

• Klären Sie vor allem mit den Mitarbeitern, die Kinder haben ab, wie diese betreut werden. Sollte es zur Schließung von Betreuungsstätten – wie beispielsweise der Schule oder dem Kindergarten kommen – müssen vor allem jüngere Kinder entsprechend beaufsichtigt werden. Zur Unterstützung können Unternehmen für diese Mitarbeiter beispielsweise Homeoffice-Möglichkeiten schaffen oder die Kinderbetreuung auf dem Firmengelände sicherstellen.

Außerdem sollten Sie als Personalverantwortlicher besondere Vorkehrungen treffen, falls es zu einem Ausbruch des Virus innerhalb des Unternehmens kommt. Darunter fallen vorwiegend folgende Aufgaben:

• Festlegung von Schlüsselpersonal und Kernprozessen: Wer und was ist für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unbedingt notwendig?

• Umstrukturierung auf Bereitschaftssysteme und flexible Arbeitsplätze, um die Ansteckungsgefahr im Büro und auf dem Arbeitsweg zu minimieren. Auch Fahrgemeinschaften bzw. Bring-/Abholdienste der Mitarbeiter statt der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln können geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Ansteckung darstellen.

Verhalten bei Verdacht bzw. bei Coronafall im Betrieb

Sind Symptome bekannt, hatten Sie oder ein Mitarbeiter Kontakt zu einem Infizierten oder es besteht der Verdacht, ein Kollege sei infiziert? Dann melden Sie dies umgehend der zuständigen Gesundheitsbehörde. Neben der Meldepflicht der Infektion gibt es weitere Coronavirus Empfehlungen für Unternehmen, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten:

• Versuchen Sie, den Kontakt des potenziell Erkrankten mit anderen Mitarbeitern zu verhindern, indem Sie ihn in einem gesonderten Raum isolieren und auf den Transport nach Hause oder zum Test zur nächstgelegenen Stelle warten.

• Informieren Sie sich, wer mit diesem Kollegen unmittelbar Kontakt hatte und schicken Sie diese ebenfalls nach Hause oder zu einem Covid-19 Test.

• Den Arbeitsplatz des Erkrankten reinigen und ausreichend lüften.

• Eine Vertretung für den Mitarbeiter bestimmen und Zuständigkeiten verteilen.

• Schicken Sie alle übrigen Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen für eine ausreichende Zeit (z.B. den Tag, den Rest der Woche etc.) nach Hause. Trotz des Ausfalls haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

• Die Präventions-Agenda weiterhin verfolgen, dass sich nicht noch weitere Kollegen mit dem Virus anstecken.

Wirtschaftliches Ziel: Die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

Wie lange wir uns aufgrund des Coronavirus in dieser Ausnahmesituation befinden, ist ungewiss. Das Unternehmen zeitweise zu schließen, macht demnach wenig Sinn und ist mit sehr hohen Kosten, wie beispielsweise der Lohnfortzahlung an die Arbeitnehmer, verbunden. Vor allem Homeoffice-Lösungen stehen hoch im Kurs, wenn es darum geht, den Unternehmensalltag so normal wie möglich verlaufen zu lassen. Dieses kann vom Arbeitgeber offiziell angeordnet werden und bringt keine Mitarbeiterausfälle mit sich. Sollten einige Aufgaben also von daheim aus erledigt werden können, sollten Sie die zwischenzeitliche Umstellung auf Homeoffice-Arbeit durchaus in Erwägung ziehen. Außerdem können Arbeitnehmer angefallene Überstunden ausgleichen oder sich unbezahlten Urlaub nehmen. Die Anordnung von bezahltem Urlaub und damit dem Verbrauch von Urlaubstagen seitens des Arbeitgebers ist nicht gestattet. Sollten Sie den Betrieb dennoch einstellen müssen, da Mitarbeiter erkrankt sind und diese offiziell von der Gesundheitsbehörde unter Quarantäne gestellt, dann kann eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetzes (IfSG) angenommen werden. Diese kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragen und bekommt den Aufwand erstattet.

Fazit: Das Wichtigste zusammengefasst

Keine Panik! Halten Sie sich immer auf dem Laufenden und holen Sie sich die neuesten Informationen ein.

• Lassen Sie Dienst- und Privatreisen verschieben.

• Führen Sie verschärfte Hygienemaßnahmen ein (z.B. Hände waschen, Desinfektionsmittel bereitstellen). Weisen Sie darauf hin, unnötigen Körperkontakt und Menschenmengen zu vermeiden.

• Legen Sie Zuständigkeiten und Verantwortungen fest. Machen Sie Schlüsselpersonal aus und versuchen Sie, den Geschäftsbetrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten.

• Falls ein Kollege erkrankt ist, melden Sie die Infektion und warten auf dessen Transport zum Test. Achten Sie auch auf weitere Kollegen, die mit dem Mitarbeiter in Kontakt standen und treffen Sie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen für Ihre Belegschaft.

Häufige Fragen

Wo kann ich mich über das Coronavirus informieren?

Nutzen Sie dafür die Seiten des RKI, des Bundesgesundheitsministeriums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Wie sollte ich mich verhalten, wenn es einen Coronafall im Betrieb gibt?

Neben der Meldepflicht der Infektion gibt es weitere Coronavirus Empfehlungen für Unternehmen. Informieren Sie sich, wer im Unternehmen Kontakt zur Person mit Coronainfektion hatte und schicken Sie den Kollegen nach Hause und zu einem Sars-Cov-2 Test. Reinigen Sie den Arbeitsplatz des Erkrankten und leiten Sie weitere Maßnahmen zur Prävention ein.

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