Voll- und Teilzeit

In Deutschland existieren für Anstellungsverhältnisse bezüglich der vereinbarten Stundenanzahl im Arbeitsvertrag grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die Vollzeit- und die Teilzeitanstellung. Sie unterscheiden sich nicht nur durch die Anzahl der vereinbarten Arbeitsstunden, sondern auch durch die konkreten Rechtsfolgen, die mit den unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen entstehen.

Vollzeitbeschäftigung: Definition, Vorteile und Nachteile

Unter einer Vollzeitbeschäftigung versteht man grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis, das für die im jeweiligen Betrieb übliche volle Arbeitszeit abgeschlossen wurde. Meist sind das 40 Stunden pro Arbeitswoche, aufgeteilt auf fünf Tage zu acht Stunden. Davon abweichende Arbeitszeiten sind aber durchaus möglich: In manchen Betrieben gelten Wochenarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden als Vollzeitbeschäftigung. Als Vergleichsbasis dient dabei immer die Wochenarbeitszeit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im gleichen Betrieb und bei vergleichbarer Tätigkeit. Existieren keine solchen Arbeitsplätze im Betrieb, können als Vergleichsmaßstab auch der jeweils geltende Tarifvertrag oder die branchenübliche Vollarbeitszeit herangezogen werden.

Eine eindeutige rechtliche Definition der Vollzeitbeschäftigung existiert somit nicht, sondern es ist immer die Situation in einem bestimmten Betrieb und für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis maßgeblich.

Vorteil der Vollzeitbeschäftigung ist zunächst sicher der höhere Verdienst, der sich auch auf die Höhe der späteren Rente oder des Arbeitslosengeldes im Falle eines Jobverlustes auswirkt. Vollzeitbeschäftigung hat aber auch Auswirkungen auf die Karrierechancen, die ein Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin im Betrieb hat: In den Genuss betriebsinterner Fortbildungen, Förderungsmaßnahmen und Coachings kommen Vollzeitbeschäftigte viel eher als Teilzeitkräfte, da dies ein vielen Betrieben als motivierter und karriereorientierter gelten. Aufstiegschancen sowie die Wahrscheinlichkeit, in eine Führungsposition zu gelangen, sind bei Vollzeitbeschäftigten auch aus diesem Grund um ein Vielfaches höher als für Angestellte in Teilzeit.

Es gibt aber auch Nachteile der Vollzeitbeschäftigung: Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die Vollzeit arbeiten, bleibt weniger freie Zeit, die sie nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten können – etwa, um Hobbys nachzugehen, Kurse oder Fortbildungen zu besuchen oder Sport zu betreiben. Auch familiäre Verpflichtungen können unter der längeren Abwesenheit, der häufig höheren Arbeitsbelastung und der weniger flexiblen Zeitplanung leiden. Vollzeitbeschäftigung verlangt Angestellten daher ein gutes Zeitmanagement ab, sonst droht die Gefahr von Überlastung und Burnout.

Teilzeitbeschäftigung: Definition, Vorteile und Nachteile

Analog zu dieser Definition des Vollzeitarbeitsverhältnisses gilt als Teilzeitbeschäftigung jede Beschäftigung, die in einem regelmäßig geringeren wöchentlichen Stundenausmaß ausgeführt wird. Als Vergleichsbasis dient wiederum die im Betrieb übliche und von der Tätigkeit her gleichwertige Vollzeitanstellung beziehungsweise der Branchentarifvertrag.

Teilzeitarbeit wird zwischen Arbeitgeber/inne/n und Arbeitnehmer/inne/n vertraglich vereinbart. Welche konkreten Vereinbarungen dabei getroffen werden, bleibt weitgehend den Vertragsparteien überlassen – lediglich arbeitsrechtliche Bestimmungen müssen dabei natürlich beachtet werden. Ein Arbeitsvertrag auf Teilzeitbasis kann in Bezug auf die Arbeitszeit völlig frei gestaltet werden, jede wöchentliche Stundenanzahl unterhalb der Vollzeitgrenze ist somit gestattet. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), das festhält, dass eine Teilzeitbeschäftigung dann vorliegt, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines/einer Angestellten kürzer ist als die einer vergleichbaren vollzeitbeschäftigen Arbeitskraft. Unterscheiden lässt sich Teilzeitarbeit aber auch in sogenannte „vollzeitnahe” und „vollzeitferne” Teilzeitarbeit. Vollzeitnahe Teilzeit liegt näher an der durchschnittlichen Vollzeitarbeit von 40 Wochenstunden, Arbeitsverhältnisse mit 30 oder 35 Stunden gelten etwa als vollzeitnah. Vollzeitferne Teilzeit bezeichnet dagegen gewöhnlich klassische Halbtagsstellen im Ausmaß von etwa 20 Wochenstunden.

Ein Sonderfall der Teilzeitarbeit ist die sogenannte „Arbeit auf Abruf”, bei der flexible Arbeitszeiten vereinbart werden. Eine Mindeststundenanzahl von zehn Stunden pro Woche ist jedoch auf jeden Fall vom Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. Dabei darf der einzelne Arbeitseinsatz drei Stunden nicht unterschreiten, und der/dem Angestellten muss der Einsatz mindestens vier Tage vorher angekündigt werden.

Teilzeitbeschäftigung bietet einige Vorteile: Die Arbeitsbelastung ist durch die geringere Arbeitszeit gewöhnlich geringer, die zeitliche Flexibilität wesentlich höher als bei Vollzeitbeschäftigung, Hobbys und Familie lassen sich mit einem Teilzeitjob wesentlich besser organisieren. Es besteht auch eher die Möglichkeit, eine Nebenbeschäftigung auszuüben und damit wieder annähernd den Verdienst einer Vollzeitkraft zu erzielen. Jedoch sind die Nachteile nicht von der Hand zu weisen: Teilzeitkräfte kommen viel seltener in den Genuss karrierefördernder innerbetrieblicher Maßhaben und haben gewöhnlich wesentlich geringere Aufstiegschancen im Betrieb. Durch die geringeren abgeführten Sozialabgaben entstehen geringere Ansprüche im Fall der Arbeitslosigkeit, und wer über sehr lange Zeit Teilzeit arbeitet, hat ein hohes Risiko für Armutsgefährdung im Alter. Teilzeitarbeit bietet sich also besonders dann an, wenn kleine Kinder betreut werden müssen, der Wunsch besteht, nebenberuflich eine Ausbildung zu machen oder sich einfach eine Zeit lang beruflich zurückzunehmen, um andere Schwerpunkte zu verfolgen.

Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Teilzeitarbeit, wenn bestimmte betriebliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit beinhaltet auch das Recht auf eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit innerhalb der Arbeitswoche. Voraussetzungen für das Recht auf Teilzeitarbeit sind eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit, und der Betrieb muss mindestens 15 Mitarbeiter/innen beschäftigen. Wenn Sie als Arbeitnehmer/in in ein Teilzeitarbeitsverhältnis wechseln möchten, müssen Sie das Ihren Vorgesetzten mindestens drei Monate vorher mitteilen und Angaben zur gewünschten Arbeitszeit und deren Verteilung machen.

Achtung: Der umgekehrte Fall — also der Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit – gestaltet sich schwieriger. Ein Recht auf Verlängerung der Arbeitszeit besteht nämlich grundsätzlich nicht. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Seit 1. Januar 2019 existiert das sogenannte „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit”, das eine Rückkehr zur Vollzeit nach zeitlich befristeter Teilzeit ermöglicht. Auch hier müssen wieder auf betriebliche Gegebenheiten Rücksicht genommen werden und bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Detail hier.

Vollzeit oder Teilzeit - das Wichtigste zusammengefasst

  • Vollzeitarbeit liegt vor, wenn die betrieblich übliche volle wöchentliche Arbeitszeit geleistet wird
  • Teilzeitarbeit ist definiert als Arbeitszeit, die unter der betrieblich üblichen wöchentlichen Vollzeitarbeit liegt
  • Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitarbeit haben für Beschäftigte Vor- und Nachteile: Bei Vollzeitarbeit stehen höherer Verdienst und höhere Ansprüche aus dem Dienstverhältnis geringerer Freizeit gegenüber, bei Teilzeitanstellung ist es umgekehrt
  • Unter bestimmten Voraussetzungen haben Angestellte das Recht, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis zu wechseln
  • Umgekehrt besteht nur in bestimmten Fällen ein gesetzlicher Anspruch auf Wechsel von einem Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis, was eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung erschweren kann