Das Einkommen eines Arbeitnehmers wird zum einen in einem Bruttobetrag angegeben und zum anderen als Nettobetrag ausgewiesen. Das Bruttogehalt setzt sich aus dem Lohn des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin sowie den unterschiedlichen sozialpflichtigen Beiträgen zusammen.
Die Bezüge, die man direkt ausgezahlt bekommt, bezeichnen wir als Nettolohn. Das Nettogehalt ergibt sich jedoch erst, nachdem vom Bruttoeinkommen bestimmte steuerliche und sozialpflichtige Beiträge abgezogen wurden.
Zu den steuerlichen Abgaben zählen:
Als sozialpflichtige Abgaben gelten folgende Sozialversicherungsbeiträge:
In der Summe gibt es einige Einflussfaktoren, welche den Bruttolohn mehr oder weniger stark reduzieren, je nach Größenordnung der einzelnen Abgaben.
Auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheint es, dass trotz des gleichen Bruttogehalts das Nettoeinkommen von Arbeitnehmern variieren kann, obwohl sie denselben Beruf ausüben. Hierbei muss beachtet werden, dass die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag wie auch die Kirchensteuer nicht nur von der Höhe des eigenen Einkommens abhängen, sondern auch von der Steuerklasse, welcher man zugeordnet ist.
Je nach Lebenssituation wird der Arbeitnehmer in eine bestimmte Steuerklasse eingeordnet, welche die Abgabesätze unterschiedlich reguliert. Als Einflussfaktoren für die Steuerklassen zählen unter anderem:
Hinsichtlich der Auswirkungen der Steuerklassen auf den Brutto- bzw. Nettolohn zeigen wir anhand einiger Beispiele aus der Praxis, wie stark sich unterschiedliche Einflussfaktoren auf den Brutto-/Netto-Verdienst auswirken (Stand 2017):
Angestellte/r, alleinstehend, Wohnsitz in Bayern, ohne Kirchensteuer, 3000 Euro Bruttoeinkommen/Monat:
Angestellte/r, alleinstehend, Wohnsitz in Bayern, mit Kirchensteuer, 3000 Euro Bruttoeinkommen/Monat: