Kurzinfo
Stellenausschreibung der Gemeinde Engelskirchen
Die Gemeinde Engelskirchen bietet mehrere Stellen zur Ableistung eines
Bundesfreiwilligendienstes
im Bereich Schulen (m/w/d)
an.
Umfang: Vollzeit
Befristung: 12 Monate
Vergütung: ca. 507 € Taschengeld
Beginn: nach Vereinbarung
Einsatzorte sind die GGS Engelskirchen, die GGS Ründeroth, die GGS Schnellenbach, die KGS Loope, das Schulzentrum Walbach und das Aggertal-Gymnasium Engelskirchen.
Der Einsatzort richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Schule.
Persönliche Favoriten werden berücksichtig und sofern möglich umgesetzt.
Der Bundesfreiwilligendienst beginnt grundsätzlich am 01. September des laufenden Jahres.
Ein früherer oder späterer Beginn ist nach Absprache aber auch möglich.
Durch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Schule und an außerschulischen Lernorten erhält die/der Freiwillige Einblicke in den Bereich der pädagogischen Arbeit und in das Tätigkeitsfeld „Schule“.
Aufgabenschwerpunkte:
- den Einsatz in einer der Betreuungsmaßnahmen (OGS oder Übermittagsbetreuung) als Ansprechpartner/in für Schülerinnen und Schüler
- Organisation und Ausleihe der Spielgeräte
- Unterstützung bei Aufsichten
- Mitarbeit in der OGS wie Hilfe bei der Beaufsichtigung des Mittagessens
- Unterstützung im Unterricht sowie begleitende Förderung einzelner Kinder oder
- Hausaufgabenbetreuung
- Spielbegleitung
- Mitarbeit in der Bücherei (je nach Einsatzort)
- Pausenbetreuung
- die Begleitung von Schulfahrten zu außerschulischen Lernorten sowie die Mitwirkung bei der Vorbereitung,
- Mitarbeit im Verwaltungsbereich
- Ggfs. Lotsendienste
- Team- und Kommunikationsfähigkeit,
- Selbständiges Arbeiten,
- Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC (Word, Excel etc.)
- Flexibilität,
- Organisationsfähigkeit,
- Verantwortungsbewusstsein,
- Zuverlässigkeit,
- Einsatzbereitschaft/Engagement,
- Aufgeschlossenheit,
- Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Bereich Schulen).
Vorgesehen ist eine Vollzeitbeschäftigung mit 39 Stunden. Die Gemeinde Engelskirchen bietet für die Durchführung ein monatlich festgelegtes Taschengeld in Höhe von aktuell ca. 507€ an. Dienstkleidung, Verpflegung und Unterkunft werden nicht gestellt.
Entsprechend den Bestimmungen des Masernschutzgesetzes wird für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. über eine Immunität gegen Masern ab der Vollendung des ersten Lebensjahres vorausgesetzt. Dies gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.
Die Gemeinde Engelskirchen fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert vertreten sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerber*innen sind erwünscht.
Zur ersten Kontaktaufnahme stehen Ihnen Frau Reinhard (Tel. 02263-83-205) und Herr Kaiser (Tel. 02263-83-170) als Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Hinweis:
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über das Internet-Portal der Gemeinde Engelskirchen unter www.engelskirchen.de/karriere. Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen, da nur Bewerbungen über das Online-Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden.
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