Die beliebtesten Alternativen zur Gehaltserhöhung

Aufgrund der anhaltend hohen Inflation mussten in den letzten Monaten viele Arbeitnehmer:innen sparen. Wenn es um eine Gehaltserhöhung geht, um die gestiegenen Kosten auszugleichen, stellen sich allerdings viele Arbeitgeber quer: Denn nicht nur Mitarbeiter:innen, sondern auch die Firmen leiden unter der derzeitigen Wirtschaftslage.

Auch wenn mehr Geld gerade nicht möglich ist, gibt es aber trotzdem eine ganze Reihe an Alternativen zur Gehaltserhöhung, die Deinen Chef oder Deine Chefin weniger kosten und für Dich trotzdem einen echten Mehrwert bieten. Hier erfährst Du, welche beliebten Zusatzleistungen und Zuschüsse es gibt und warum sich solche Benefits manchmal sogar mehr lohnen als eine klassische Gehaltserhöhung.

So viel kommt bei einer Gehaltserhöhung bei Dir an

Der große Nachteil einer klassischen Gehaltserhöhung für Arbeitnehmer:innen ist, dass sie das zusätzliche Gehalt versteuern müssen. Außerdem steigen mit einem höheren monatlichen Gehalt auch die Sozialabgaben für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Was das konkret bedeutet, verdeutlicht das folgende Rechenbeispiel:

Einem oder einer Arbeitnehmenden in Steuerklasse I bleiben bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialabgaben etwa 2.030 Euro Gehalt netto. Bei einer Gehaltserhöhung von fünf Prozent werden aus den 3.000 Euro 3.150 Euro brutto, also 150 Euro Gehalt mehr. Beim Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin kommen davon aber mit insgesamt 2.120 Euro nur 90 Euro mehr an. Das sind dann keine fünf, sondern nur noch viereinhalb Prozent mehr Gehalt. Der Rest des zusätzlichen Geldes fließt in Steuern und Sozialabgaben.

Für den Arbeitgeber ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Gehaltserhöhung sogar noch schlechter. Denn er muss nicht nur die 150 Euro mehr Gehalt zahlen, sondern auch die dadurch erhöhten Sozialabgaben. Für ihn betragen die Mehrkosten dadurch insgesamt sogar 180 Euro. Bei einer Gehaltserhöhung kommt also durchschnittlich nur etwa die Hälfte der Kosten für den Arbeitgeber auch tatsächlich bei den Arbeitnehmenden.

Steuerfreie Zuschüsse als Alternative zur Gehaltserhöhung

Prinzipiell musst Du nicht nur das Geld, das Du als Gehalt bekommst, sondern auch Zusatzleistungen und Sachzuwendungen als Gehaltserhöhung Alternative Deines Arbeitgebers versteuern und auf deren Wert Sozialabgaben zahlen. Darfst Du beispielsweise Deinen Dienstwagen auch privat nutzen, gilt das als sogenannter geldwerter Vorteil. Das heißt, dass Du durch eine Leistung Deines Arbeitgebers Kosten einsparst. Das Gleiche gilt für Laptops, Smartphones, Personalrabatte und Gutscheine für Waren und Dienstleistungen, die Du zusätzlich zu Deinem Nettogehalt als Gehaltserhöhung Alternative bekommst.

Allerdings müssen Leistungen, die geldwerte Vorteile darstellen, in den meisten Fällen erst ab einer bestimmten Höhe im Monat oder Jahr versteuert werden. Bleiben sie unter dieser Grenze, handelt es sich um einen steuerfreien und sozialabgabenfreien Zuschuss Deines Arbeitgebers. Damit eignen sich diese Zusatzleistungen hervorragend als Gehaltserhöhung Alternative, bei denen das zusätzliche Geld nach der Gehaltsverhandlung tatsächlich in voller Höhe bei Dir ankommt.

Firmenwagen zur geschäftlichen und privaten Nutzung

Arbeitnehmer:innen, die sowieso beruflich viel für ihr Unternehmen unterwegs sind, dem kann der Chef oder die Chefin als alternative Gehaltserhöhung die private Nutzung des Dienstwagens genehmigen. Auch wenn Du täglich lange Strecken zur Arbeit und zurück pendelst, lohnt sich ein Firmenwagen, den Dein Arbeitgeber für Dich finanziert und Dir als Zusatzleistung außerhalb der Arbeit zur Verfügung stellt. Dadurch musst Du kein eigenes Auto mehr unterhalten und sparst damit jährlich jede Menge Geld. Allerdings sind für einen privat genutzten Dienstwagen als geldwerten Vorteil immer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese betragen in der Regel ein Prozent des Listenpreises pro Monat.

Alternativ zum Dienstwagen kann der Arbeitgeber Mitarbeiter:innen als Gehaltserhöhung Alternative auch die Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Auto mit 30 Cent pro Kilometer einfacher Entfernung bezuschussen. Auch diese Leistung müssen Arbeitnehmer:innen allerdings entweder als geldwerten Vorteil versteuern oder der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent Lohnsteuer, wodurch der Rest des Geldes steuer- und sozialabgabenfrei ist.

Jobrad, Jobticket und Bahncard

Alternative Gehaltserhöhung Jobrad

Es muss nicht immer gleich ein Dienstwagen sein. Arbeitgeber können Mitarbeiter:innen als alternative Gehaltserhöhung auch ein Dienstfahrrad für den Arbeitsweg und die private Nutzung stellen. Dabei gilt: Erhalten Arbeitnehmer:innen das Fahrrad oder E-Bike unentgeltlich, zusätzlich zum Gehalt, ist diese Leistung (vorerst befristet bis 2030) steuer- und sozialabgabenfrei. Bezahlen Mitarbeiter:innen die Nutzung des Dienstrads mit einem Abzug vom Gehalt, gilt das als geldwerter Vorteil, den sie versteuern müssen. Auch hier gibt es allerdings derzeit Vergünstigungen: Bis 2030 musst Du monatlich nur 0,25 Prozent des Listenpreises versteuern. Bei einem Fahrrad mit einem Neupreis von 1.500 Euro sind das gerade einmal 45 Euro im Jahr.

Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind für Mitarbeiter:innen generell steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen Dir Einzelfahrkarten, Monats- oder Jahrestickets bezahlt. Die einzige Voraussetzung ist, dass Du das Jobticket zusätzlich zum Lohn erhältst, also nicht durch eine Gehaltsumwandlung bezahlst. Anschließend darfst Du die Fahrkarte natürlich auch außerhalb Deiner Arbeit nutzen. Allerdings darfst Du mit einem Jobticket die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nicht mehr vollständig als Werbungskosten absetzen.

Auch eine Bahncard kann Dir Dein Arbeitgeber als steuerfreie Leistung zur Verfügung stellen. Hier ist die Voraussetzung allerdings, dass die durch die Bahncard erzielten Preisnachlässe bei Deinen dienstlichen Fahrten ihren Anschaffungspreis übersteigen. Dein Unternehmen kann Dir also nicht einfach eine Bahncard 100 schenken, obwohl Du beruflich gar nicht mit dem Zug unterwegs bist.

Rabatte im eigenen Unternehmen und Gutscheine

Auch bei Mitarbeiterrabatten handelt es sich um einen steuerfreien Benefit, solange Du damit jährlich nicht mehr als 1.080 Euro sparst. Außerdem darf Dir das Unternehmen monatlich Gutscheine und Geldkarten im Wert von bis zu 50 Euro als steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge überlassen. Viele Arbeitgeber nutzen diese Zusatzleistungen zum Beispiel, um ihren Mitarbeiter:innen mit Tankgutscheinen den Arbeitsweg zu vergünstigen. Wichtig ist, dass es sich um zweckgebundene Benefits handelt. Dein Chef oder Deine Chefin kann Dir also nicht einfach Geld schenken.

Technische Ausstattung wie Laptop, Tablet und Handy

Alternative Gehaltserhöhung Handy

Stellt Dein Arbeitgeber Dir einen Laptop, ein Tablet oder ein Arbeitshandy und erlaubt die private Nutzung, musst Du diesen Sachbezug nicht zusätzlich als geldwerten Vorteil versteuern. Außerdem kann Dir das Unternehmen technische Ausstattung verbilligt oder kostenlos für private Zwecke überlassen: Zahlt der Arbeitgeber dabei einmal pauschal 25 Prozent Lohnsteuer auf die Leistung, musst Du keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen.

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

Rückentraining, Anti-Stress-Seminare, Yoga oder die Kosten fürs Fitnessstudio: Unternehmen dürfen jährlich Maßnahmen zur Gesundheitsförderung mit bis zu 600 Euro steuerfrei- und sozialversicherungsfrei bezuschussen. Das gilt für alle zertifizierten Präventions- und Gesundheitskurse, die auch von den Krankenkassen gefördert werden.

Betriebliche Altersvorsorge

Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge sparst Du Steuern und Sozialabgaben auf den Teil Deines Gehalts, den Du einzahlst, und kannst gleichzeitig Deine Rentenlücke schließen – jedenfalls solange Deine monatlichen Beiträge weniger als 292 Euro betragen. Allerdings musst Du die Betriebsrente im Alter als Einkommen versteuern. Das Thema ist komplex und Arbeitnehmer:innen sollten immer genau nachrechnen, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge für sie lohnt, bevor sie dies in der Gehaltsverhandlung ansprechen.

Arbeitskleidung und Werkzeuggeld in bestimmten Branchen

Arbeitskleidung, die Du nicht privat nutzt, kann Dir Dein Arbeitgeber als Sachbezug vollständig bezahlen, ohne dass es sich dabei um einen geldwerten Vorteil handelt. Das Gleiche gilt für Werkzeug und andere Arbeitsmittel, die Du für die Ausübung Deines Berufs benötigst, aber privat anschaffen musst und dann vom Unternehmen erstattet bekommst.

Kindergartenzuschuss und Kinderbetreuung

Alternative Gehaltserhöhung Kinderbetreuung

Für Eltern ist ein Kindergartenzuschuss ein echter Gewinn. Denn hier gibt es keine Höchstgrenze und die Kosten für Kindergarten, Kita oder die Tagesmutter verschlingen monatlich viel Geld. Zahlt Dein Arbeitgeber hier einen Zuschuss, kannst Du diesen Teil der Ausgaben allerdings nicht mehr als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen. Sobald Kinder in die Schule gehen, entfällt der Benefit.

Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten

Bezahlt Dir Dein Arbeitgeber eine Weiterbildung, handelt es sich dabei in der Regel um einen steuerfreien Benefit – jedenfalls so lange, wie ein Bezug zu Deiner Tätigkeit hergestellt werden kann. Das gilt für alle Fortbildungen, von denen das Unternehmen profitiert sowie für Sprach- und Computerkurse, die Deine allgemeine Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Eine vollständig fachfremde Weiterbildung darf Dir Dein Arbeitgeber allerdings nicht steuerfrei bezahlen.

Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis Ende 2024

Zwischen dem 01. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen steuerfrei eine Prämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleich zahlen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine oder mehrere Teilzahlungen handelt. Ausschlaggebend ist die Gesamtsumme.

Mehr Freizeit als Alternative zur Gehaltserhöhung

Gerade für Eltern und Familienmenschen kann kein Geld der Welt die Zeit mit der Familie aufwiegen. Solange Du finanziell gut dastehst, kannst Du bei Deiner nächsten Gehaltsverhandlung anstatt mehr Geld auch mehr Freizeit in Form von Urlaubstagen vorschlagen. Denn genau wie bei steuerfreien Zuschüssen kannst Du den Vorteil aus mehr bezahlten Urlaubstagen pro Jahr in vollem Maße und ohne eine höhere Abgabenlast genießen.

Zudem kannst Du anstatt einer Gehaltserhöhung als Alternative auch Deine Arbeitszeit bei gleichem Gehalt reduzieren. Das entspricht im Grunde einer Erhöhung des Stundenlohns, ohne dass sich etwas an Deinem Nettogehalt ändert. Diese Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung liegt derzeit voll im Trend, wie die andauernde Diskussion um die 4-Tage-Woche beweist. Kannst Du Deine Arbeitszeit auf vier Tage in der Woche beschränken, sparst Du durch den Wegfall des Arbeitswegs an einem Tag sogar noch zusätzliche Zeit.

Nicht zuletzt kannst Du auch mit individuellen Vereinbarungen zu Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit oder mehr mobilem Arbeiten und flexiblen Tagen im Homeoffice Deine Work-Life-Balance verbessern. Gerade wenn Dein Arbeitgeber merkt, dass dieser Benefit nicht nur Dir, sondern auch ihm hilft, weil Du dadurch produktiver bist, lassen sich flexible Arbeitszeiten immer mehr ausweiten – zum Vorteil aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Alternativen gibt es zu einer Gehaltserhöhung?
Firmenwagen, Jobrad, Jobticket, Firmenhandy, Betriebliche Altersvorsorge, Arbeitskleidung, Kindergartenzuschuss und Weiterbildungen sind mögliche Alternativen zu einer klassischen Gehaltserhöhung. Möglich ist aber auch, die Arbeitszeit bei gleichem Gehalt zu reduzieren.
Wie viel bleibt bei einer Gehaltserhöhung nach Abzug der Steuer übrig?
Durchschnittlich kommt nach einer Gehaltserhöhung nur die Hälfte der Kosten für den Arbeitgeber bei den Arbeitnehmenden an.
Warum lohnen sich Alternativen zur Gehaltserhöhung?
Einige Alternativen zur Gehaltserhöhung fallen unter die Grenze, ab der diese geldwerten Vorteile versteuert werden müssen, weshalb es häufig attraktiver für Unternehmen und Angstellte ist.

Autor: Yourfirm-Redaktion

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