Architekt*in

Architekten/innen entwerfen, planen und betreuen Bauprojekte. Sie stellen sicher, dass bei Bauvorhaben alle baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Sie überwachen, dokumentieren und kontrollieren zudem die Umsetzung des Bauvorhabens. Architekten/innen sind entweder selbstständig oder in einem Architektenbüro angestellt. Sie sind aber auch im öffentlichen Dienst oder als Berater in der freien Wirtschaft tätig.
 
Architekt*in

Key Facts Architekt

Ausbildung
Studium der Architektur

Tätigkeitsbereich
Architektur-, Ingenieur- und Konstruktionsbüros, Immobilienfirmen, Bauträger- und Wohnungsbaugesellschaften, Baugewerbe, öffentlicher Dienst

Gehalt
durchschnittlich zwischen 2.500 und 6.000 Euro
 
Zukunftsaussichten
Gut; noch besser mit einer Spezialisierung für ein bestimmtes Aufgabengebiet

Aufgaben eines Architekten

  • Entwurf und Planung von Bauobjekten
  • Planung von sämtlichen Bauprozessen und Terminplanerstellung
  • Vergabe und Koordination von Leistungsbereichen für Bau- und Handwerksunternehmen
  • Finanzielle Kalkulation sowie Vertragsabwicklungen
  • Bauaufsicht gemäß baurechtlicher Bestimmung
  • Dokumentation der Baustellenarbeiten und auftretender Baumängel
  • Qualitätskontrolle und Übergabe des Bauobjekts
Der amtlichen Definition zufolge sind Architekten/innen für die technische, funktionale, gestalterische und wirtschaftliche Planung eines Bauvorhabens zuständig. Sie sind der Kontaktpunkt zwischen dem Bauherrn und allen anderen Beteiligten des jeweiligen Bauvorhabens. Die Arbeit des Architekten/der Architektin hat neben diesen sozialen auch ökologische Aspekte. Je nach Tätigkeitsbereich und Spezialisierung werden die vielseitigen Kompetenzen eines Architekten/einer Architektin unterschiedlich stark beansprucht.
Die Haupttätigkeit des Architekten/der Architektin beinhaltet die bauliche Beratung, die Vorplanung und konkrete Planung inklusive Erstellung eines Bauentwurfs sowie die Ermittlung und Erstellung von Kostenvoranschlägen. Mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung trägt der Architekt/die Architektin alle notwendigen Informationen für einen Bauantrag zusammen.
Des Weiteren erstellt der Architekt/die Architektin sogenannte Plansätze, anhand derer die Mengen für die einzelnen Leistungsbereiche ermittelt werden. Er/Sie überwacht und dokumentiert die bauliche Umsetzung sowie die laufenden Baukosten. Die Vertragsabwicklungen mit Bau- und Handwerkunternehmen für Leistungsbereiche liegt ebenfalls in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Abschließend begutachtet der Architekt/die Architektin das fertige Bauobjekt und dokumentiert gegebenenfalls vorhandene Mängel. Treten bei der Qualitätskontrolle tatsächlich bauliche Mängel zutage, liegt es in der Verantwortung des zuständigen Architekten/der zuständigen Architektin, dass diese behoben werden.

Welche Ausbildung braucht ein Architekt?

Für den Beruf des Architekten/der Architektin ist ein erfolgreiches Master-Studium der Architektur erforderlich. Der Abschluss eines Bachelor-Studiums qualifiziert Architektenanwärter allenfalls in den Bereichen Bauen und Planen. Das Bachelor-Studium dauert in der Regel sechs bis acht Semester. Ein anschließendes Master-Studium sieht eine Regelstudienzeit von insgesamt zwei Jahren vor. Meist müssen Bewerber/innen einschlägige Praktika nachweisen, um überhaupt zum Bewerbungsverfahren zugelassen zu werden.
Wer sich Architekt/in nennen darf, entscheidet jedoch erst die Architektenkammer des zuständigen Bundeslandes. Im Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind die Voraussetzungen dafür ein abgeschlossenes Architektur-Studium mit einer Mindest-Regelstudienzeit von acht Semester, insgesamt zwei Jahre Berufserfahrung sowie erbrachte Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 80 Stunden. In den anderen Bundesländern weichen die Voraussetzungen für die Berufsbezeichnung des Architekten/der Architektin nur minimal ab.
Das Architektur-Studium kann entweder an einer Universität, Fachhochschule oder an einer Kunsthochschule aufgenommen werden. Das Studium an der Fachhochschule ist in der Regel praxisbezogener als das an einer Universität. In jedem Fall sind während des Studiums längere Praktika, meist mit einer Dauer von sechs Monaten, zu absolvieren.

Wo sind Architekten tätig?

Die Tätigkeitsbereiche von Architekten/innen sind sehr vielfältig. Sie haben die Option, im höheren und gehobenen Dienst im Bereich der Stadtplanung/Stadtentwicklung oder in Bauämtern zu arbeiten. Außerdem sind Unternehmen in der Bauindustrie, Wohnungs- und Bauträgergesellschaften oder Immobilienfirmen mögliche Anlaufstellen für Architekten/innen. Meist sind Architekten jedoch in Ingenieur-, Planungs- und Architektenbüros tätig. Wer nicht selbst Chef/in eines solchen Büros ist, arbeitet dort als angestellter Architekt/angestellte Architektin oder als Projektleiter/in.

Eine weitere berufliche Möglichkeit ist die Lehrtätigkeit an der Universität oder Fachhochschule. Voraussetzung dafür ist meist die Promotion. In Einzelfällen werden aber auch Auszeichnungen oder besonders erfolgreiche Ausstellungen als Nachweis einer wissenschaftlichen Befähigung zugelassen.