Manchmal stehen Elternteile allein da – und dann zählt jede Unterstützung. Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) springt genau dort ein, wo Unterhaltszahlungen nicht oder nur teilweise geleistet werden. Für das Kind zahlt der Staat einen Vorschuss – und ...
Landkreis Leer
Ref-Nr: REG-17151
Neu
23.06.2025
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