Berufsausbildung

Als Steuerfachangestellte/r erwerben Sie in 3 Ausbildungsjahren Kenntnisse um als qualifizierte Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in Einzelpraxen oder Gesellschaften von Steuerberatern tätig zu werden. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei der steuerlichen Beratung von Mandanten aus Handel, Handwerk, Produktion, Dienstleistung sowie von Freiberuflern, Vereinen und Privatpersonen.

Aufgaben der Steuerfachangestellten sind:

  • Erstellung von Finanzbuchhaltungen unter Einsatz modernster EDV
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Verbindung mit den entsprechenden Bearbeitungen der sozialversicherungsrechtlichen Anfragen
  • Vorbereitung von Jahresabschlüssen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden inkl. Fristüberwachung
  • Erteilung von Fachauskünfte an Mandanten

Ausbildungsinhalte nach der Ausbildungsordnung sind insbesondere folgende Fachbereiche:

Steuerrecht

  • Abgabenordnung
  • Bewertungsrecht
  • Einkommensteuerrecht
  • Gewerbesteuerrecht
  • Körperschaftsteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht

Rechnungswesen

  • Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
  • Buchführungs- und Abschlusstechnik
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

Betriebswirtschaft

Wirtschaftsrecht

In diesen Aufgabenbereichen wird die/der Steuerfachangestellte zur Unterstützung des Steuerberaters tätig. Sie/Er hat die Aufgabe, einmalige oder laufende Vorgänge weitgehend selbständig zu erledigen, entscheidungsreif vorzubereiten oder zusammen mit dem Steuerberater zu bearbeiten.

Darüber hinaus muß die/der Steuerfachangestellte aber auch Aufgaben erledigen, die Bestandteil anderer Ausbildungsberufe sind. So werden in der ersten Ausbildungszeit z.B. Kenntnisse in Büroorganisation vermittelt. Dies ist Teil der Ausbildung eines Bürokaufmanns/einer Bürokauffrau.

Handelskalkulation, Bewertung von Warenbeständen, Umgang mit Kunden, Kreditbeurteilung und Zahlungsverkehr sind Tätigkeiten eines Bankkaufmanns/einer Bankkauffrau, Versicherungsanalysen solche eines Versicherungskaufmanns/einer Versicherungskauffrau.

Der Umgang mit EDV-Technik ist Grundvoraussetzung für den Beruf der/des Steuerfachangestellten.

Der Beruf bietet einen sicheren, zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. So stehen Ihnen nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss auch alle Möglichkeiten bspw. in der Industrie als Mitarbeiter/in im Rechnungswesen zur Verfügung.

Durch eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt/in oder Bilanzbuchhalter/in bleiben Sie nicht nur "am Ball", sondern erhöhen Ihren Marktwert. Auch ein Studium durch Erwerb der Fachhochschulreife nach der Ausbildung oder bei bereits bestehender Fachhochschulreife eröffnet Ihnen alle Möglichkeiten in Verbindung mit diesem Ausbildungsberuf.

Vielleicht werden Sie fragen: warum erst Ausbildung statt gleich ein Studium? Es hat sich gezeigt, daß der Trend in diese Richtung geht. Die Zahl der Studenten/innen, die vorher eine Ausbildung durchlaufen haben, hat sich deutlich erhöht. Eine vorherige Ausbildung erhöht den Studienerfolg entscheidend. Insbesondere für die Studienfächer Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Rechtswissenschaften bietet sich die Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten als ideale Grundausbildungsmaßnahme an.

Die persönlichen Anforderungen
Allgemein werden von jedem Bewerber eine gute Auffassungsgabe, solide mündliche und schriftliche Ausdrucksformen, schließlich Interesse für den Umgang mit Menschen, Zahlen und Fakten erwartet. Der Umgang mit Gesetzestexten und Fachliteratur ist ebenso unerläßlich wie die Bereitschaft, sich ständig fortzubilden.

Ansprechpartner

Als Ansprechpartner für Fragen steht Ihnen in unserem Haus zur Verfügung:

Dipl. - Betriebswirtin (DH)
Stefanie Gellings
Steuerberaterin
Tel. 05641-7800-26


Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an:

SWR Gellings und Kollegen
Steuerberater-Sozietät
z.Hd. Ulrich Gellings
Papenheimer Str. 8
34414 Warburg

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