Die Stadt Seesen sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine ehrenamtliche
Gleichstellungsbeauftragte
für die Wahrnehmung der Aufgaben nach der Satzung über die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Seesen vom 07.07.2005. Über die Berufung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten entscheidet der Rat der Stadt Seesen. Es wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Seesen gewährt.
Wenn Sie aktiv zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beitragen und die hierzu erforderlichen Maßnahmen mitgestalten wollen und bereit sind, zur Erreichung der Ziele vertrauensvoll mit dem Rat der Stadt Seesen, den politischen Gremien und dem Bürgermeister zusammenzuarbeiten, sind Sie aufgerufen, sich zu bewerben.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Fachbereichs Zentrale Dienste, Herr Markus Timm, Tel.Nr. 05381 75251, zur Verfügung.
Bewerbungen sind an die Stadt Seesen, Marktstraße 1, 38723 Seesen oder per e-mail
an bewerbung@seesen.de zu richten.
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