Die Saarland Heilstätten GmbH sucht für die Betriebsstätte ATZ/RPK- Zentrum für psychiatrische Rehabilitation in D-66119 Saarbrücken, Sonnenbergstraße 10, eine studentische Hilfskraft mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich 12 Stunden pro Woche.
Darauf können Sie sich freuen
- Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
- Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
- Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
Das kommt auf Sie zu
- Einsatz in der Jugend- und Adoleszentenrehabilitation, überwiegend im Spätdienst (von 16 bis 21 Uhr)
- Vorbereitung und Gestaltung von Freizeitaktivitäten sowie Aufbau von Freizeitkompetenz
- Anleitung und Training in der Tagesstrukturierung und in Haushaltsaufgaben
- Unterstützung adäquater Gruppenprozesse und Mediation bei sozialen Konflikten
- Hilfestellung im Rehabilitations- und Stationsalltag mit Präsenz im Gruppengeschehen
- Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Probleme (Krisengespräche, entlastende Interventionen)
- Fachaustausch mit verschiedenen Berufsgruppen
- Computergestützte Dokumentation und Mithilfe bei der Testung/kognitivem Training
- Urlaubs- und Krankheitsvertretung
- Vereinzelte Wochenenddienste
Das bringen Sie mit
- Laufendes, möglichst fortgeschrittenes Psychologiestudium mit Schwerpunkt Klinischer Psychologie
- Grundwissen psychischer Erkrankungen und psychotherapeutischer Interventionen
- Engagement, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewußtsein
- Kommunikation und soziale Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Organisationstalent
- Psychische Stabilität mit sozio-emotionaler Belastbarkeit
- Patientenorientierte Handlungsweise
- Interesse an Gruppenarbeit mit jungen Erwachsenen
- Fahrerlaubnis der Klasse B und Fahrpraxis Kleinbus
Das ist wichtig für Sie
- Einstellung zum 1. Oktober 2026 in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 12 Stunden
- Die Tätigkeit ist zunächst befristet für die Dauer von einem Jahr
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Schiller, Therapeutischer Leiter ATZ/RPK, Tel. +49(0)681/889-2465, gerne zur Verfügung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
-
Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
-
Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Das sind wir
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.
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