Schulleiter (m/w/d) an einem Gymnasium im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin

Neuruppin
Vollzeit
Tarifvergütung

Ref-Nr: YF28848685

Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum 01.02.2027 die Stelle als Schulleiter (m/w/d) am

Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium
Neuruppin
Käthe-Kollwitz-Straße 2
16816 Neuruppin

neu zu besetzen.
Das Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium ist das größte Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft in Nordwest-Brandenburg. Es steht für hohes gesellschaftliches Engagement, humanistisch ausgerichtete Erziehung mit dem Ziel einer hohen Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler unabhängig von der sozialen und familiären Situation mit zudem internationaler Ausrichtung.

Aufgaben:
Leitung der Schule auf kollegialer Grundlage; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Vertretung der Schule nach außen im Rahmen der Beschlüsse der Schulleitung und der schulischen Gremien in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger und dem staatlichen Schulamt; Zusammenwirken mit Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit; Sicherung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit; entscheidet über den Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte; Förderung der schulischen Ausbildung der Studierenden sowie der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten; Gewährleistung der Schulprofilbildung und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnde Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grundkonsenses und einer aufbauenden Schulkultur.

Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrats (allgemeinbildende Fächer); langjährige, mindestens vier Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

Anforderungen:
Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Kooperation mit den Grundschulen und weiterführenden Schulen der Region, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulaufsicht und den Mitwirkungsgremien; Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; erwartet wird Engagement, Eigenständigkeit sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit; fundierte Kenntnisse über das Schulrecht im Land Brandenburg; umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; fundierte Kenntnisse der regionalen Bildungslandschaft; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.

Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 16 BbgBesG bewertet. Sofern die Stelle mit einer oder einem Beschäftigten besetzt wird, erfolgt die Zahlung eines außertariflichen Entgeltes nach Entgeltgruppe 15 Ü TV-L.

Das Amt als Schulleiter wird gemäß § 120 Landesbeamtengesetz oder gemäß § 31 TV-L bis zur Höchstdauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 21.04.2026 zu richten an das

Staatliches Schulamt Neuruppin
Herr Schalitz
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin.

Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.

Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in dem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

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