Stellenausschreibung

Wir suchen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als:


IT-Verfahrensentwickler/ IT-Verfahrensentwicklerin (m/w/d)


im Dezernat 2, des Technischen Finanzamtes Cottbus.


Die Arbeitsplätze sind unbefristet zu besetzen.


Das TFA Cottbus ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, aktuell arbeiten dort mehr als 220 Bedienstete. Das TFA ist der IT-Dienstleister für die Finanzämter im Land Brandenburg, für die Zentrale Bezügestelle, für andere Bundesländer und sogar für den Bund. Wir entwickeln und betreiben gemeinsam mit IT-Dienstleistern anderer Bundesländer u.a. die Fachverfahren für die Steuerverwaltung


Das bieten wir Ihnen:

  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung unter Berücksichtigung arbeitsorganisatorischer Notwendigkeiten (u.a. kernzeitlose Arbeitszeitgestaltung zwischen 06:00 und 21:00 Uhr, ggf. Arbeitsortflexibilisierung)
  • Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte gemäß TV-L
  • Zuschuss zu einem Firmenticket für den ÖPNV
    • persönliche und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen

Ihr Aufgabengebiet umfasst:

  • die Anforderungsanalyse inkl. Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften,
  • die Konzeption der Fachverfahren und der IT-Betriebsorganisation der Fachverfahren,
  • die Entwicklung, den Test und die Systemintegration sowie
  • den 2nd-Level Support der Fachverfahren.

Das Arbeitsumfeld ist u.a. auf Grund der Komplexität der umzusetzenden Rechtsmaterie charakterisiert durch:

  • eine teamorientierte, insbesondere auch Bundesland übergreifende Zusammenarbeit (KONSENS),
  • ein breites, sich stetig weiterentwickelndes Spektrum der eingesetzten IT-Technologien (HW-Architektur, SW-Architektur, Entwicklungsmethodiken, Deploymenttechnologien, etc.)


Das erwarten wir von Ihnen:

formale Anforderungen:

eine abgeschlossene einschlägige Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss),

weitere Anforderungen:

die Bereitschaft, sich schnell und umfassend in die o.g. Aufgabengebiete einzuarbeiten, die Fähigkeit, fachbezogene und fachübergreifende Kenntnisse zu verknüpfen, zu vertiefen sowie in Zusammenhängen anzuwenden, ein hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Selbständigkeit, Sorgfalt sowie eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und hohe Belastbarkeit.

Bewertung der Stelle:

Der Arbeitsplatz/Dienstposten ist bis Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. BesGr. A 12 BBesO bewertet.

Bei Vorliegen der persönlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich.

Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen sind mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter dem Kennwort „Verfahrensentwickler“ bis zum 09.08.2026 zu richten an:

Technisches Finanzamt Cottbus Lipezker Straße 45, Haus 2 03048 Cottbus

bevorzugt elektronisch: sylvia.scharath@tfa.brandenburg.de


Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen können Sie dem „Informationsblatt Datenschutz“ auf der Internetseite https://mdf.brandenburg.de/mdf/de/datenschutz/# entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Bewerbungskosten und Reisekosten zur einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

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