Verwaltungsleitung (w/m/d) für das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation in Schleswig, Kreis Schleswig-Flensburg

Art der Ausschreibung:

öffentlich

Bewerbungsfrist:

31.07.2026

Besetzung zum:

nächstmöglich

Beschäftigungsverhältnis:

Arbeitnehmer, Beamter

Laufbahngruppe:

Laufbahngruppe 2

Entgelt:

TV-L E 12

Besoldung:

A13

Teilzeit/Vollzeit:

Vollzeit

Wochenarbeitszeit Bea.:

41.0

Wochenarbeitszeit TB.:

38.7

Beschäftigungsdauer:

unbefristet

Einsatzort:

Lutherstraße,
24837 Schleswig

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Svenja Löhndorf

E-Mail

:

Svenja.Loehndorf@bimi.landsh.de

Tel.

:

+49 431 988-2309


Das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (LFZ HuK) trägt im Land Schleswig-Holstein die Verantwortung für hörgeschädigtenspezifische Unterstützung von Menschen mit einer Hörschädigung.

Für den schulischen Bereich bieten die Abteilung für frühkindliche Hör- und Kommunikationsentwicklung, die Beratungsstelle für pädagogische Audiologie, die im Zentrum von Schleswig liegende Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule sowie die Abteilung für Inklusive Beschulung weitgehende Informations-, Beratungs- Unterstützungs- und Förderangebote an.

Darüber hinaus werden im Cochlea Implant Centrum Schleswig-Kiel in Schleswig mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in der HNO-Universitäts-Klinik SH mit einem Cochlea Implantat versorgt wurden, Hör-, Sprach- und Sprechtherapien, sowie ein umfangreiches Kommunikationstraining durchgeführt.


  • Führen der laufenden Geschäfte des LFZ HuK einschließlich des Cochlear Implantat Centrum Schleswig-Kiel
  • Leitung der Verwaltung und Mitarbeit im Schulleitungsteam
  • Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
  • Organisation der Verwaltungs- und Wirtschaftsabläufe
  • Aufstellen und Ausführen des Haushaltsplanes
  • Personalbewirtschaftung, Personalplanung, Personaleinsatz, Vorbereitung von Personalentscheidungen im Rahmen des Delegationserlasses, Personalsachbearbeitung
  • Gestaltung und Umsetzung der Vergütungs- und Leistungsvereinbarung nach SGB VIII und SGB XII in Abstimmung mit den Fachreferaten der dafür zuständigen Ministerien
  • Wahrnehmung von Funktionen als Mitglied im Vorstand der Stiftung Taubstummenheim

Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle ist:

  • Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2,1. Einstiegsamt im Fachbereich Allgemeine Verwaltung bzw. eine vergleichbare Qualifikation (z. B. Qualifizierungslehrgang II)
  • Kenntnisse im Arbeitsrecht und Tarifrecht des TV-L

Für die Bewerbung von Vorteil sind:

  • Kenntnisse und Erfahrungen im Haushaltswesen und in der Haushaltsbewirtschaftung
  • Kenntnisse im Beamtenrecht und allgemeinen Verwaltungsrecht
  • Führungserfahrung
  • strukturierte, selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Kenntnisse in der Kosten- und Leistungsrechnung
  • Erfahrungen im Sozialrecht und der Eingliederungshilfe
  • Fähigkeit zum wirtschaftlichen Denken und Handeln

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldungsgruppe A 13 SHBesO gewährt werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.

Darüber hinaus bieten wir

  • eine vielseitige, abwechslungsreiche und kreative Tätigkeit
  • einen sicheren, zukunftsorientierten Arbeitsplatz
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • nachhaltig unterwegs:
    • Bezuschussung zum Jobticket als Landesbediensteter sowie nach Abschluss der Probezeit: Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • vergünstigte Verpflegung
  • 30 Tage Urlaub im Jahr

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