Verwaltungsleitung (w/m/d) für das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation in Schleswig, Kreis Schleswig-Flensburg
Art der Ausschreibung:
öffentlich
Bewerbungsfrist:
31.07.2026
Besetzung zum:
nächstmöglich
Beschäftigungsverhältnis:
Arbeitnehmer, Beamter
Laufbahngruppe:
Laufbahngruppe 2
Entgelt:
TV-L E 12
Besoldung:
A13
Teilzeit/Vollzeit:
Vollzeit
Wochenarbeitszeit Bea.:
41.0
Wochenarbeitszeit TB.:
38.7
Beschäftigungsdauer:
unbefristet
Einsatzort:
Lutherstraße,
24837 Schleswig
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Svenja Löhndorf
:
Svenja.Loehndorf@bimi.landsh.deTel.
:
+49 431 988-2309
Das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (LFZ HuK) trägt im Land Schleswig-Holstein die Verantwortung für hörgeschädigtenspezifische Unterstützung von Menschen mit einer Hörschädigung.
Für den schulischen Bereich bieten die Abteilung für frühkindliche Hör- und Kommunikationsentwicklung, die Beratungsstelle für pädagogische Audiologie, die im Zentrum von Schleswig liegende Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule sowie die Abteilung für Inklusive Beschulung weitgehende Informations-, Beratungs- Unterstützungs- und Förderangebote an.
Darüber hinaus werden im Cochlea Implant Centrum Schleswig-Kiel in Schleswig mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in der HNO-Universitäts-Klinik SH mit einem Cochlea Implantat versorgt wurden, Hör-, Sprach- und Sprechtherapien, sowie ein umfangreiches Kommunikationstraining durchgeführt.
- Führen der laufenden Geschäfte des LFZ HuK einschließlich des Cochlear Implantat Centrum Schleswig-Kiel
- Leitung der Verwaltung und Mitarbeit im Schulleitungsteam
- Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
- Organisation der Verwaltungs- und Wirtschaftsabläufe
- Aufstellen und Ausführen des Haushaltsplanes
- Personalbewirtschaftung, Personalplanung, Personaleinsatz, Vorbereitung von Personalentscheidungen im Rahmen des Delegationserlasses, Personalsachbearbeitung
- Gestaltung und Umsetzung der Vergütungs- und Leistungsvereinbarung nach SGB VIII und SGB XII in Abstimmung mit den Fachreferaten der dafür zuständigen Ministerien
- Wahrnehmung von Funktionen als Mitglied im Vorstand der Stiftung Taubstummenheim
Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle ist:
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2,1. Einstiegsamt im Fachbereich Allgemeine Verwaltung bzw. eine vergleichbare Qualifikation (z. B. Qualifizierungslehrgang II)
- Kenntnisse im Arbeitsrecht und Tarifrecht des TV-L
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
- Kenntnisse und Erfahrungen im Haushaltswesen und in der Haushaltsbewirtschaftung
- Kenntnisse im Beamtenrecht und allgemeinen Verwaltungsrecht
- Führungserfahrung
- strukturierte, selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Kenntnisse in der Kosten- und Leistungsrechnung
- Erfahrungen im Sozialrecht und der Eingliederungshilfe
- Fähigkeit zum wirtschaftlichen Denken und Handeln
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldungsgruppe A 13 SHBesO gewährt werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir
- eine vielseitige, abwechslungsreiche und kreative Tätigkeit
- einen sicheren, zukunftsorientierten Arbeitsplatz
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
-
nachhaltig unterwegs:
- Bezuschussung zum Jobticket als Landesbediensteter sowie nach Abschluss der Probezeit: Möglichkeit zum Fahrradleasing
- vergünstigte Verpflegung
- 30 Tage Urlaub im Jahr
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