Art der Ausschreibung:

öffentlich

Bewerbungsfrist:

17.04.2026

Besetzung zum:

schnellstmöglich

Beschäftigungsverhältnis:

Arbeitnehmer, Beamter

Laufbahngruppe:

1. Einstiegsamt (der 2. Laufbahngruppe)

Entgelt:

TV-L E 11 - TV-L E 11

Besoldung:

A11 - A11

Teilzeit/Vollzeit:

beidesmöglich

Wochenarbeitszeit Bea.:

41.0

Wochenarbeitszeit TB.:

38.7

Beschäftigungsdauer:

unbefristet

Einsatzort:

Haart,
24539 Neumünster

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein

    Michelle Clasen

    E-Mail

    : michelle.clasen@lfa.landsh.de

    Tel.

    :

    +49 4321 974181


Das

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.

Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“


  • Sachbearbeitung komplexer Fallkonstellationen zur Herstellung der Ausreisepflicht
  • Erstellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden zur Förderung der Aufenthaltsbeendigung
  • Beantragung von Freiheitsentziehungen und Begleitung der Verfahren bis zur Rückführung
  • verantwortliche Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den kommunalen Zuwanderungsbehörden
  • Vorträge und Fortbildungen für Kooperationspartner durchführen

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen „Allgemeine Dienste“ durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (z. B. Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Public Administration) oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Public Administration, Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften oder
  • Abschluss Qualifizierungslehrgang II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II
  • Fachkenntnisse im Aufenthalts-, Asylrecht und Verwaltungsrecht
  • Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der sich ständig verändernden asyl- und aufenthaltsrechtlichen Praxis
  • Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft
  • Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
  • Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
  • ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)

Zudem wären wünschenswert:

  • schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und Entscheidungsfreude, Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
  • ausgeprägte interkulturelle Sensibilität
  • Interesse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung)
  • Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse sind vorteilhaft


Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.

Darüber hinaus bieten wir:

  • abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
  • flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
  • Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
  • vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)
  • reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness
  • Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos

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