Art der Ausschreibung:

öffentlich

Bewerbungsfrist:

20.05.2026

Besetzung zum:

nächstmöglichen Zeitpunkt

Beschäftigungsverhältnis:

Beamter, Arbeitnehmer

Laufbahngruppe:

höherer Dienst

Entgelt:

A 16 - A 16

Besoldung:

A16 - A16

Teilzeit/Vollzeit:

Vollzeit

Wochenarbeitszeit Bea.:

41.0

Wochenarbeitszeit TB.:

38.7

Beschäftigungsdauer:

unbefristet

Einsatzort:

Hamburger Chaussee,
24220 Flintbek

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

    Daniel Senfelds

    E-Mail

    : daniel.senfelds@mekun.landsh.de

    Tel.

    :

    +49 431 988-7246


Die Abteilung „Immissionsschutz“ bearbeitet anspruchsvolle und vielseitige Aufgaben des Immissionsschutzes.Hierbei ist die Abteilung zuständig für den Vollzug der Immissionsschutzgesetze mit dem Schwerpunkt im Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Genehmigung und Überwachung von Anlagen und das Treffen von Anordnungen bei immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie arbeitet dabei eng mit der Abteilung „Technischer Umweltschutz“ ( Abt.2) des Landesamtes zusammen.

Der Abteilung umfasst 5 Dezernate in Flintbek, Flensburg, Lübeck und Itzehoe mit rund 130 hochqualifizierten Beschäftigten. Für die Leitung der Abteilung wird eine Führungspersönlichkeit gesucht, die neben der Erfüllung der anspruchsvollen administrativen Aufgaben in der Lage ist, die notwendigen Entscheidungsprozesse aktiv mitzugestalten und die dabei auftretenden Zielkonflikte konstruktiv aufzulösen.
Ihre Aufgaben

  • Sie leiten gesamtverantwortlich die Abteilung und stellen die ordnungsgemäße und effiziente Erledigung der unterschiedlichen Aufgaben sicher.
  • Sie sorgen für die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten der Abteilung und sind zuständig für deren (strategische) Weiterentwicklung.
  • Sie organisieren, gestalten und fördern aktiv den abteilungsinternen und abteilungsübergreifenden Austausch insbesondere mit der Abteilung 2 des LfU.
  • Sie identifizieren kontinuierlich Verbesserungsmöglichkeiten und organisieren deren Umsetzung in den Arbeitsabläufen. Dabei berücksichtigen Sie insbesondere die umfangreichen Möglichkeiten digitaler Verfahren beispielsweise im Rahmen der Digitalisierung der BImSchG-Verfahren und gestalten die Weiterentwicklung der Abteilung fortlaufend und zukunftsorientiert.
  • Die strategische Überwachung der Haushaltsentwicklung der Abteilung gehört zu Ihren regelmäßigen Aufgaben.


Voraussetzung für die Wahrnehmung der Aufgaben sind:

  • Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) in einer für die Aufgabenwahrnehmung geeigneten Fachrichtung oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, das zur Ausübung der Aufgabe befähigt, beispielsweise einer naturwissenschaftlich, technischen, landwirtschaftlichen oder juristischen Fachrichtung
  • eine langjährige (mindestens 5 -jährige) Verwaltungserfahrung im öffentlichen Dienst im Bereich des Umweltschutzes
  • eine langjährige (mindestens 3-jährige) Führungserfahrung in einer Leitungsfunktion im Immissionsschutz
  • sehr gute Kenntnisse und Fähigkeiten im Aufbau und der Steuerung von Arbeits- und Projektgruppen und der Einführung neuer IT-Systeme
  • die Fahrerlaubnis Klasse B.

Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle weitere Anforderungen:

  • Sie organisieren und koordinieren zielgerichtet den Zuständigkeitsbereich. Hierbei analysieren Sie Prozesse und Strukturen und steuern entsprechende Veränderungen.
  • Sie zeichnet ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit aus, sachgerechte, fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen.
  • Sie verfügen über die Fähigkeit, Zusammenarbeit zu stärken und Mitarbeitende auch mit Hilfe einer konstruktiven Feedback-Kultur zu fördern.
  • Sie kommunizieren zielgerichtet und adressatengerecht. Konflikte erkennen Sie und gehen diese aktiv an.

Für die Bewerbung von Vorteil sind:

  • Sie verfügen über politisches und fachliches Verständnis im Bereich der Aufgabenstellungen der Abteilung sowie über Erfahrungen in der Zusammenarbeit verschiedener Institutionen und Organisationen vorzugsweise an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.


Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Übertragung eines Dienstpostens, der mit der Besoldungsgruppe A 16 SHBesO bewertet ist. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen der Abschluss eines Sonderdienstvertrages analog der Besoldungsgruppe A 16 (Stufe 10 bei Neueinstellungen bzw. Neuübertragungen) SHBesO. Nach fünf Jahren bei demselben Arbeitgeber ist ein Aufstieg in die Endstufe der Besoldungsgruppe A 16 (Stufe 12) vorgesehen

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
  • ein kollegiales Arbeitsklima
  • ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
  • individuelle Personalentwicklung
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV
  • ein NAH.SH-Jobticket sowie Fahrradleasing


Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.