Stellenbeschreibung

Für das Referat 52H – Außenstelle Speyer – suchen wir zeitnah für den Dienstort Speyer

mehrere Entscheiderinnen bzw. Entscheider (w/m/d)

befristet auf 24 Monate

(E 12 TV EntgO Bund)

Kennziffer: BAMF-2026-212

In den Außenstellen des Bundesamtes werden federführend operative Tätigkeiten im Asyl- und Integrationsbereich wahrgenommen. Neben der allgemeinen Verwaltungsarbeit werden Sie schwerpunktmäßig als Entscheiderin bzw. Entscheider im Asylbereich eingesetzt.

Ihre Aufgaben

  • Sie bearbeiten als Sachbearbeitung Asylerst- und Folgeverfahren, indem Sie eingehende Anträge prüfen, persönliche Anhörungen mit Asylbewerbenden in deutscher Sprache unter Beisein einer dolmetschenden Person durchführen (gem. Umsetzung GEAS werden Anhörungen zukünftig aufgezeichnet), über die Asylanträge entscheiden und anschließend Bescheide erstellen
  • Außerdem entscheiden Sie über das Vorliegen von Abschiebungsverboten, erlassen Abschiebungsandrohungen und ordnen Einreise- und Aufenthaltsverbote an
  • Darüber hinaus prüfen Sie ermittelte Sachverhalte im Hinblick auf die Zuständigkeit eines anderen Staates (Verordnung Dublin III, bzw. zukünftig Zuständigkeitsbestimmungsverfahren) und bereiten diese für ein eventuelles Übernahmeverfahren auf
  • Des Weiteren bearbeiten Sie Widerrufs- und Rücknahmeverfahren und überprüfen Entscheidungen über Asylanträge

Ihr Profil

  • Wir suchen Bewerbende mit einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau. Als förderlich werden die Fachrichtungen Verwaltungs- und Rechtswissenschaften (u.a. Diplom-Juristinnen/ -Juristen, Juristinnen/ Juristen mit 1. Staatsexamen, Bachelor of Laws) betrachtet sowie optional die Fachrichtungen Politik-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften
  • Alternativ verfügen Sie über einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen*
  • Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen
  • Sie interessieren sich für gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge und migrationspolitische Fragestellungen und verfügen idealerweise bereits über Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten; dazu zählen u.a. Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz, das gemeinsame Europäische Asylsystem und Verwaltungs- und Prozessrecht
  • Förderlich sind zudem Berufserfahrungen in der öffentlichen Verwaltung
  • Sie besitzen Offenheit, eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise mit hoher Eigeninitiative auch bei Termindruck sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
  • Ihre Selbstsicherheit und Diversitykompetenz ermöglichen Ihnen ein empathisches Auftreten in Ihrem Arbeitsumfeld
  • Durch Ihre Flexibilität, Motivation und Neugier sind Sie bereit, bei Bedarf auch in anderen Aufgabenbereichen eingesetzt zu werden
  • Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung der Tätigkeit gute Deutschkenntnisse auf vergleichbar C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich sind. Entsprechende Kenntnisse weisen Sie durch einen deutschsprachigen einschlägigen (Berufs-) Schulabschluss (u.a. Allgemeine Hochschulreife, FOS, BOS), ein an einer deutschsprachigen (Fach-) Hochschule abgeschlossenes Studium oder einen anerkannten Sprachnachweis auf mindestens C1-Niveau nach
  • Ihre Flexibilität ermöglicht es Ihnen, an einer 7-wöchigen Schulung im Regelfall vor Ort in Nürnberg, Düsseldorf oder Berlin im Rahmen einer umfassenden Einarbeitung teilzunehmen; in begründeten Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit einer Online-Schulung, wobei aufgrund der Thematik 2 Wochen in jedem Fall am Schulungsort in Anwesenheit verbracht werden müssen
  • Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG erforderlich. Sie bringen die Bereitschaft mit, diese zeitnah erfolgreich zu durchlaufen.
  • Ein vollständiger Masernschutz ist nach § 20 Abs. 9 IfSG zwingend erforderlich

Unser Angebot

  • Eine auf 24 Monate sachgrundlos befristete Einstellung in der Entgeltgruppe 12 TV EntgO Bund, gem. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist (sachgrundlose Befristung), können Bewerbende, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Bund gestanden haben bzw. derzeit stehen, für die befristeten Stellen nicht berücksichtigt werden
  • Abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld
  • Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und ein breites Fortbildungsangebot, auch in unserem behördeneigenen Qualifizierungszentrum
  • Attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen, u.a. durch flexible Arbeitszeitgestaltung
  • Das Bundesamt bietet ein lebendiges Gesundheitsmanagement und verschiedene Sportangebote

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 27.07.2026 ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem "Interamt". Klicken Sie dazu bitte auf den Button "" auf dieser Seite.

Sollten Sie die Ausschreibung nicht über Interamt gefunden haben, nutzen Sie bitte diesen Link

https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1462990 .

Für Ihre Bewerbung registrieren Sie sich bitte bei Interamt unter

https://www.interamt.de/koop/app/registrieren

. Sollten Sie bereits bei Interamt registriert sein, nutzen Sie bitte Ihr Login. Bei technischen Problemen und Fragen zu Ihrer Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an Interamt unter der Nummer 0385 4800-140 oder per E-Mail:

kontakt@interamt.de .

Für die weitere Bearbeitung Ihrer Bewerbung laden Sie bitte Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Online-Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist in Interamt hoch. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt werden.

Ein Anschreiben bzw. Motivationsschreiben ist im Rahmen der Bewerbung nicht erforderlich.

Bei ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter

www.kmk.org/zab .

  • Diplomabschlüsse der staatlichen und staatlich anerkannten Berufsakademien folgender Länder i.S. des § 20 i.V.m. § 7 Nummer 2 Buchstabe a Bundeslaubahnverordnung (BLV) werden als einem an einer (Fach-) Hochschule erworbenen Bachelorabschluss gleichwertig angesehen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (nur die ehemalige staatliche Berufsakademie), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen
Informationen zur Sicherheitsüberprüfung können Sie dem

Hinweisblatt entnehmen.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter

www.bamf.de/karriere .

Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen das Service-Center unter der Rufnummer 0911/943-0 bzw. unter

service@bamf.bund.de gern zur Verfügung.

Informationen zum BAMF und seinem Aufbau erhalten Sie im Internet unter

www.bamf.de .

Die Stelle ist grundsätzlich für eine Wahrnehmung in Teilzeit geeignet.

Das Bundesamt hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt.

Passt das BAMF zu mir?

Das Bundesamt bietet seinen Mitarbeitenden sinnstiftende, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld. Außerdem bieten wir attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen.

Auf dieses Angebot können Sie sich , wenn Sie in INTERAMT angemeldet sind.


Details

INTERAMT Angebots-ID

1462990

Kennung für Bewerbungen

BAMF-2026-212

Stellenbezeichnung

mehrere Entscheiderinnen bzw. Entscheider (w/m/d) befristet auf 24 Monate Speyer BAMF-2026-212

Behörde

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Homepage

http://www.bamf.de

Einsatzort Straße

Spaldinger Straße 100

Einsatzort PLZ / Ort

67346 Speyer

Weiterer Einsatzort PLZ / Ort

Dienstort

Hybrid

Dienstverhältnis

Arbeitnehmer

Besoldung / Entgelt

TVöD-Bund E 12

Befristung (Monate)

24

Teilzeit / Vollzeit

beides möglich

Wochenarbeitszeit

39 h für Arbeitnehmer

Bewerbungsfrist

27.07.2026

Besetzung zum

zeitnah

Ansprechpartner

Referat 11F Personalgewinnung BAMF

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Weiterer Ansprechpartner

Service-Center

E-Mail

service@bamf.bund.de

Telefonnummer

+49 911 943 0

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