FastFacts: Steht Dir ein Dienstwagen zu?



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FastFacts: Steht Dir ein Dienstwagen zu?

Einen automatischen Anspruch auf einen Dienstwagen gibt es nicht?

Dienstwagen

Ein Mitarbeiter hat grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf einen Dienstwagen, sofern dieser grundsätzlich mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Eine derartige Vereinbarung kann sowohl schriftlich als auch mündlich fixiert werden.

Aufgrund der Komplexität der Materie und zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen einem Mitarbeiter und seiner Firma sollte eine solche Vereinbarung unbedingt schriftlich getroffen werden. Dies kann im Rahmen des Arbeitsvertrages, einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag oder einer gesonderten Dienstwagenvereinbarung geschehen.

Es gibt jedoch einen Ausnahmefall, in dem einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen ohne eine konkrete vertragliche Vereinbarung zusteht. Wenn allen Mitarbeitern einer bestimmten Hierarchieebene in einem Unternehmen ein Auto zur Verfügung gestellt wird und dies nur bei einem bestimmtem Mitarbeiter dieser Hierarchieeben nicht geschieht, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorliegt, liegt ein Fall von Ungleichbehandlung vor. Im so einem Fall hat der Mitarbeiter im Sinne der Gleichbehandlung einen Rechtsanspruch auf die Stellung eines Dienstwagens.

Autoschlüssel

In der Dienstwagenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sämtliche Bedingungen des zur Verfügung gestellten Autos und dessen Nutzung im Detail geregelt werden. In der Regel werden zu diesem Zweck bestimmte Fahrzeugmodelle vom Unternehmen vorgegeben. Auch der Umfang der Ausstattung des Dienstwagens sollte in diesem Zusammenhang festgelegt werden.

In der Praxis überlassen viele Firmen ihren Mitarbeitern die Auswahl eines Fahrzeugs. In diesem Fall wird in der Regel eine Preisobergrenze für das Auto festgelegt. Innerhalb dieser Preisgrenze steht es dem Mitarbeiter frei, sich für ein bestimmtes Fahrzeugmodell mit einer frei wählbaren Ausstattung zu entscheiden.

Neben der Festlegung des Fahrzeugmodells bzw. des Preises ist auch die Regelung der Nutzung des Dienstwagens von großer praktischer Bedeutung. Diesbezüglich steht es jedem Unternehmen frei, die Nutzung nur auf dienstliche Fahrten einzuschränken. In den meisten Unternehmen ist jedoch auch die Nutzung des Firmenwagens für private Fahrten erlaubt. Sofern eine Privatnutzungsmöglichkeit vereinbart ist, handelt es sich um einen zusätzlichen Vergütungsbestandteil, der dementsprechend zu versteuern ist.

Good to know - Deine Extra-Facts für die nächste Gesprächsrunde

Hast Du das schon gewusst?

  • Der durchschnittliche Listenpreis eines Firmenwagens in Deutschland liegt bei ca. 40.325€
  • Der Anteil an Deutschen mit einem Dienstwagen liegt bei ca. 11,7%
  • Männer legen bei der Auswahl des Firmenautos am meisten Wert auf eine ausreichende Motorisierung
  • Frauen legen am meisten Wert auf eine einfache Bedienung
  • Ca. 50% der Deutschen besitzen einen PKW, nur knapp 5% besitzen drei oder mehr PKW
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