Unser Sozialpädagogisches Jugendhaus Allach wurde Anfang 2023 aufgrund baulicher Maßnahmen geschlossen und soll im Frühjahr des Jahres 2024 mit neuer Leitung und neuem Team wiedereröffnet werden.

 

Die Einrichtung ist eine vollbetreute Wohngruppe mit acht Plätzen für Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr. An­ge­schlos­sen an die Wohngruppe sind Flexible Betreute Wohnformen für junge Menschen ab 16 Jahren, die vom gleichen Team betreut werden. Aufgabe wird zu Beginn sein, die Einrichtung konzeptionell wie strukturell aufzubauen.

 

Unser Anspruch ist es, den Jugendlichen eine geborgene, familienähnliche Wohnsituation zu bieten, in der gemeinsam gelebt, gelernt, gegessen, geweint und gelacht wird. In unserem "Zuhause auf Zeit" unterstützen wir die jungen Menschen in ihrer Ver­selbstständigung oder ermöglichen eine Rückführung in die Familie. Intensive Beziehungsarbeit gepaart mit Humor, Empathie und Wertschätzung sind in unserer Arbeit mit den jungen Menschen im Vordergrund, um sie zu begleiten und zu unterstützen.

 

Bei uns arbeitest du im Schichtdienst, der gemeinsam gestaltet wird und kannst darüber hinaus aber auch einen Teil deiner Ar­beitszeit flexibel in Einzelterminen mit den jungen Menschen im Rahmen deines Casemanagements gestalten. Neben der Be­zieh­ungsarbeit mit den jungen Menschen und dem Gruppenalltag sind die Elternarbeit und die Kooperation mit den jeweiligen Jugendämtern wichtige Bestandteile Deines Aufgabengebietes.

 

Wenn Du Pädagogische Fachkraft (m/w/d) bist, die Lust auf Herausforderungen hat, Beziehungsangebote für junge Menschen anbieten will und Spaß an der Arbeit im Gruppenalltag mit einem multiprofessionellen Team hat, dann bist Du bei uns genau richtig!

 

Sozialarbeiter/-in, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (w/m/d)

 

Was wir bieten

Was wir erwarten

Unser Träger

Unser Träger die Diakonie Rosenheim fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir begrüßen deshalb die Bewerbungen aller Personen, unabhängig ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihres Alters, ihrer Kirchenzugehörigkeit, Weltanschauung, einer möglichen Behinderung oder ihrer sexuellen Identität. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.