Praktikum

KFZ-Mechatroniker, Arzthelferin, Mediengestalter oder Ingenieur – bei der Berufswahl haben Schüler im wahrsten Sinne des Wortes die Qual der Wahl: immerhin gibt es über 6.000 verschiedene Berufe in Deutschland. Davon sind lediglich 330 anerkannte oder als anerkannt geltende Ausbildungsberufe. Um in diesem „Dschungel“ einen Überblick zu bekommen, bieten sich Praktika an, in denen man Einblick in verschiedene Berufe und Berufsbilde erhalten kann. Das beginnt schon in der Schule: An allen Schulen finden verpflichtende Praktikumstage bzw. -wochen statt. Sie sollen Schülern die Möglichkeit geben, verschiedene Berufe kennenzulernen, um herauszufinden, ob die eigenen Vorstellungen über einen Beruf auch der Realität entsprechen.

Das Praktikum: Der erste Schritt auf der Karriereleiter

Auch für Studenten gehören Praktika als fester Bestandteil zur Ausbildung. Je nach Studiengang sind Vor-, Zwischen- oder Nachpraktika vorgeschrieben. Für Studierende soll ein Praktikum theoretisches Wissen in praktische Fähigkeiten verwandeln. In naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen wird teilweise auch die semesterbegleitende Arbeit im Labor als Praktikum bezeichnet.
 
Ob Schüler oder Student: Praktika sind auch die optimale Möglichkeit, Kontakte mit Unternehmen zu knüpfen und sich so den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Viele Unternehmen nutzen Praktika zudem, um Talente zu entdecken und diese gezielt zu fördern. Deshalb kann ein Praktikum durchaus der erste Schritt hin zum Traumjob sein.
 
Auf den folgenden Seiten haben wir wichtige Informationen zum Thema Praktikum zusammengefasst – aufgeschlüsselt nach Schülerpraktika, Studentenpraktika und Auslandspraktika.

Schülerpraktikum: Wichtiger denn je

Das sogenannte Betriebspraktikum von Schülern in Unternehmen ist fester Bestandteil der schulischen Ausbildung in Deutschland – und damit verpflichtend für alle Schüler. Und das ist auch gut so: Denn die Arbeitswelt wird immer komplexer, neue Berufe und Berufsbilder entstehen, alte Berufe verschwinden. Frühzeitige Orientierung bei der Suche nach dem richtigen Ausbildungsberuf ist wichtiger denn je, denn wie jüngste Zahlen zeigen, bricht fast jeder 4. Schulabgänger die Ausbildung ab.
 
Schülerpraktika sind mehr als ein paar Tage oder Wochen „Schulfrei“. Durch das Betriebspraktikum sollen Schüler nicht nur einen Eindruck von der Arbeitswelt gewinnen, sondern auch erste praktische Arbeitserfahrungen sammeln. Je nach Schulart stehen deshalb mehrere Schülerpraktika fest im Lehrplan. In der Haupt- bzw. Mittelschule und in der Realschule sind mindestens zwei Praktika ab der achten bzw. neunten Klasse Plicht. An Gymnasien findet dagegen oftmals nur ein Schülerpraktikum in der neunten Klasse statt, manchmal ein zweites in der elften Klasse.
 
Diese ersten vorsichtigen Schritte in die Berufswelt können den weiteren Lebensweg entscheidend prägen. Schließlich möchte jeder einen Beruf finden, der Spaß macht und zu einem passt. Und nichts ist frustrierender, als nach Beginn der Ausbildung festzustellen, dass der gewählte Beruf in der Realität ganz anders ist, als man ihn sich vorgestellt hat.
junger mann im buero
Lieber mehrere Praktika, als mehrere Ausbildungen abbrechen
 
Deshalb sollten Schüler möglichst viele Praktika absolvieren und in verschiedene Berufsfelder reinzuschnuppern. Denn mehrere Praktika sind besser als eine oder mehrere Ausbildungen, die abgebrochen werden, weil der Beruf nicht gefällt oder man mit dem Arbeitgeber nicht zurechtkommt. Und das ist heutzutage gar nicht so selten, wie die hohen Abbrecherquoten in einigen Berufen zeigen, die 2017 so hoch war wie seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr: Mehr als jeder vierte Auszubildende schmeiße seine Lehre hin.
 
Für Arbeitsmarktexperten sind Schülerpraktika deshalb ein wichtiger Baustein im Vorfeld der Berufswahl und -ausbildung. Denn damit erhalten Schüler einen Einblick in die berufliche Wirklichkeit. Und wer mehrere echte Praktika absolviert oder in Ferienjobs „Arbeitsluft“ geschnuppert hat, entscheidet sich nach Erfahrung des Arbeitsamtes bewusster für einen Beruf und bricht seltener eine Ausbildung ab. Denn ein Praktikum kann – und soll – eben auch falsche Vorstellungen über einen Beruf aufklären.
 
Praktikant oder Handlanger?
 
Normalerweise ist es Sache der Schüler (bzw. der Eltern), eine Stelle für ein Schülerpraktikum zu suchen und sich dort zu bewerben. In seltenen Fällen übernimmt die Schule die Organisation und die Vermittlung der Praktikumsplätze.
 
Dabei sollte auch gleich geklärt werden, wie sich Schüler bewerben können bzw. sollen. Bei kleineren Unternehmen genügen zwar manchmal ein persönliches Gespräch und ein Handschlag, meist wird aber eine schriftliche Bewerbung verlangt. In die Bewerbung für ein Schülerpraktikum gehören ein Deckblatt, ein Bewerbungsfoto, ein Bewerbungsanschreiben, ein Lebenslauf, das letzte Zeugnis und eventuelle Bescheinigungen über vorangegangene Praktika oder andere Qualifikationen.
 
Schon im Vorfeld des Schülerpraktikums sollten einige grundsätzliche Dinge besprochen werden, um zu klären, ob das Praktikum in etwa den Wünschen und Vorstellungen entspricht. Welche Abteilungen lernt der Praktikant kennen, welche Aufgaben kann und wird er übernehmen? Wer ist der Ansprechpartner?
 
Denn Grundvoraussetzung eines erfolgreichen Praktikums ist neben der Eigenmotivation der Schüler, dass die Unternehmen den Praktikanten auch die Möglichkeit bieten, den Arbeitsalltag kennenzulernen. Und das ist – leider – nicht in allen Firmen der Fall. Denn Hilfsarbeiten wie aufräumen oder Kaffee kochen sind sicherlich nicht Sinn und Zweck eines Praktikums. Im Idealfall sollten die Schüler während des Praktikums im wahrsten Sinne des Wortes in einen Beruf hineinschnuppern können – durch Beobachten, Fragen stellen und die Möglichkeit, praktisch etwas ausprobieren zu können.
 
 Was ist bei einem Schulpraktikum zu beachten?
 
Sind die Schülerpraktikanten versichert?
Das Betriebspraktikum ist eine schulische Pflichtveranstaltung. Deshalb ist jeder Praktikant versichert, wenn ihm z.B. im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg ein Unfall passiert. Außerhalb des Unternehmens ist allerdings nur der Arbeitsweg versichert. Abstecher etwa zur Eisdiele fallen nicht darunter. Geschieht dem Schüler dann etwas, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht! Der Schüler muss also unmittelbar nach Ende des täglichen Betriebspraktikums nach Hause gehen, um den vollen Versicherungsschutz zu erlangen.  
 
Wer zahlt für einen vom Schüler verursachten Schaden?
Verursacht das Kind im Praktikumsbetrieb einen Schaden, kommt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung auf, die die Schule abschließen muss. Der Versicherungsschutz ist allerdings kein Rundum-Schutz. Handelt der Schüler während des Schulpraktikums vorsätzlich oder grob fahrlässig, muss er selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.
 
Welche Sicherheitsvorschriften gelten?
Der Schüler muss vor Antritt des Betriebspraktikums darauf hingewiesen werden, dass die Sicherheitsvorschriften im jeweiligen Betrieb strikt einzuhalten sind. Missachtet ein Praktikant z.B. das Rauchverbot und löst versehentlich einen Brand aus, handelt er grob fahrlässig. Die Haftpflichtversicherung zahlt dann nicht. Der Praktikant haftet persönlich.
 
Welche Arbeitszeiten gelten im Betriebspraktikum?
Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Danach darf die Dauer der täglichen Arbeitszeit acht Stunden, in der Woche 40 Stunden nicht überschreiten. Aber es gibt altersbezogene Sonder-Regeln:
 
So dürfen Schüler unter 15 Jahren höchstens sieben Stunden täglich und insgesamt nur 35 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
Jugendliche über 15 Jahren dürfen höchsten acht Stunden täglich oder 8,5 Stunden bei entsprechendem Ausgleich an anderen Wochentagen und insgesamt nur 40 Stunden pro Woche im Praktikum arbeiten.
Generell müssen Ruhepausen von mindestens 30 Minuten (bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit) und 60 Minuten (bei über 6 Stunden Arbeitszeit) eingehalten werden. Ohne Pause darf nicht länger als 4,5 Stunden gearbeitet werden.
 
Von dieser Arbeitszeitbeschränkung sind Gastronomie, Bau und Landwirtschaft ausgenommen: Hier dürfen jeweils elf Stunden täglich nicht überschritten werden. Nicht erlaubt ist eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Wenn der Schüler älter als 16 Jahre ist, darf er bis 22 Uhr in Gaststätten, ab 5 Uhr in Bäckereien sowie ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr in der Landwirtschaft arbeiten.
 
Schülerpraktikanten dürfen weder an Samstagen noch Sonntagen beschäftigt werden, außer die Tätigkeit findet in einem Krankenhaus oder Altenheim, in einer Gaststätte, in der Landwirtschaft oder beim ärztlichen Notdienst statt. Dann dürfen Schüler sowohl samstags als auch sonntags eingesetzt werden. Wichtig: Geht das Schulpraktikum über einen längeren Zeitraum, muss sichergestellt sein, dass mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage pro Monat beschäftigungsfrei sind.
 
Gibt es einen Arbeitsvertrag?
Vor allem große Firmen schließen manchmal einen Praktikumsvertrag ab. Er dient zur beiderseitigen Absicherung. Kleinere Betriebe treffen meist nur mündliche Absprachen. Zwingend ist ein Vertrag nicht vorgeschrieben, da Schüler üblicherweise nur kurze Zeit in einem Betrieb oder Unternehmen bleiben.  
 
Wird das Praktikum vergütet?
Generell wird ein Schülerpraktikant nicht bezahlt. Aber es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob es am Ende eine kleine Anerkennung gibt, meist in Form eines Geschenks. 
 
Bekommt der Schüler am Arbeitsplatz „Besuch“ vom Lehrer?
Der Praktikumsleiter der Klassenstufe wird normalerweise am Praktikumsplatz vorbeischauen und mit den Praktikanten und „Vorgesetzten auf Zeit“ sprechen, auch um Fragen oder auch Unstimmigkeiten zu klären.
 
Erhält der Praktikant im Anschluss ein Arbeitszeugnis?
Der Betrieb stellt ein so genanntes Praktikumszeugnis aus. Darin werden Tätigkeit, Lern- und Arbeitsbereitschaft, Verhalten, Teamfähigkeit und Dauer des Praktikums beschrieben. Diese Bescheinigungen können wichtige Türöffner bei der Bewerbung um eine Ausbildungsstelle sein.
 

Studentenpraktikum: Von der Theorie zur Praxis

Gerade für Studenten sind Praktika heute fester Bestandteil der Ausbildung. Je nach Studiengang sind ein oder mehrere Vor-, Zwischen- oder Nachpraktika vorgeschrieben. Anders als bei Schülerpraktika, die der Berufsorientierung dienen, sollen Studierende im Praktikum einen möglichst tiefen Einblick in den gewählten Beruf erhalten. Auch in Studiengängen, in denen kein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, empfiehlt sich ein Praktikum – z.B. in den Semesterferien –, um herauszufinden, ob der anvisierte Beruf tatsächlich den eigenen Vorstellungen entspricht. Zudem kann ein freiwilliges Praktikum später bei der Jobsuche wertvolle Dienste leisten, schließlich knüpft man dabei Kontakte in die Wunschbranche.
 
Ob Pflicht- oder freiwilliges Praktikum – in beiden Fällen haben Unternehmer die Pflicht, den Praktikanten „berufliche Einblicke zu vermitteln, deren Kenntnisse zu fördern und beruflichen Fertigkeiten zu vertiefen“. Im Idealfall sollte der Praktikant Aufgaben selbstständig erledigen und auch die Möglichkeit bekommen an interessanten Projekten mitzuarbeiten.
 
Die Realität sieht aber manchmal anders aus. Es gibt immer noch Unternehmen, die in einem Praktikanten wenig mehr sehen als eine billige (Aushilfs-)Arbeitskraft. Zwar mag der eine oder andere tatsächlich damit zufrieden sein, die Post zu verteilen, Brotzeit zu holen oder Kaffee zu kochen. Aber das kann nicht Sinn und Zweck eines berufsorientierten Praktikums sein. Wer mehr erwartet, sollte sich nicht scheuen, das auch einzufordern. Ein offenes Gespräch kann hier Wunder wirken. Die meisten Chefs reagieren darauf positiv.
 
Praktikanten sind (keine) billigen Arbeitskräfte
 
Wer arbeitet, hat auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung – auch Praktikanten. Schließlich erbringen sie in den meisten Fällen auch entsprechende Leistung. Doch weit gefehlt. Die meisten Praktika werden nicht vergütet. Soweit es sich um Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums handelt, mag das noch nachvollziehbar sein. Immerhin ist in diesen Fall das Praktikum Teil der Ausbildung.
 
Anders sieht es bei Praktika nach dem Studium aus. Zwar geht es ganz ohne Praxiserfahrung in der heutigen Arbeitswelt nun mal nicht, das nutzen aber immer noch Unternehmen zu ihrem Vorteil aus, in dem sie Hochschulabsolventen, die ja bereits theoretisch gut ausgebildete Fachkräfte sind, nur Jahrespraktika für wenig Geld anbieten. Und das oft mit dem vagen Versprechen auf eine anschließende Festanstellung.
 
Prinzipiell sind Jahrespraktika ja keine schlechte Sache, um einen Beruf richtig kennenzulernen und die praktischen Qualifikationen weiter auszubauen. In der Realität können Hochschulabsolventen damit aber in eine Dauerschleife geraten, in der ein Praktikum auf das anderen folgt.
 
„Generation Praktikum“ gehört (fast) der Vergangenheit an
 
Anfang der 2000er Jahre wurde dafür der Begriff „Generation Praktikum“ geprägt – als Synonym für Ausbeutung, Unterbezahlung und berufliche Hoffnungslosigkeit einer ganzen Generation von Hochschulabsolventen. In Zeiten fehlender Fachkräfte gehört diese Praxis zwar allmählich der Vergangenheit an. Aber auch heute noch gibt es Hochschulabsolventen, die den Sprung in eine Festanstellung nicht schaffen und sich von Praktikum zu Praktikum hangeln. Immer mit dem Funken Hoffnung, es auf diesem Weg in eine feste Stelle zu schaffen.
 
Was nur wenige wissen: Das kann auch für den Arbeitgeber unangenehm werden. Denn wenn ein Praktikant letztlich exakt die gleiche Tätigkeit ausübt wie ein normaler Arbeitnehmer, sprechen Arbeitsrechtler von einem „Scheinpraktikanten“, und ein solcher hat Anspruch auf den üblichen Lohn – auch rückwirkend.
 
Allerdings muss der „Scheinpraktikant“ nachweisen, dass es sich bei seiner Tätigkeit eigentlich um ein normales Arbeitsverhältnis handelt. Die Beweislast dreht sich allerdings um, wenn sich schon im Praktikums-Vertrag klassische Arbeitnehmerpflichten finden. Dann muss seinerseits der Arbeitgeber beweisen, dass der Ausbildungszweck überwiegt, z.B. weil der Praktikant in verschiedenen „Stationen“ im Betrieb tätig ist und die Anforderungen an ihn deutlich niedriger sind als an normale Arbeitnehmer.
 
„Faire“ Bedingungen als Qualitätssiegel
 
Orientierung im “Praktikums-Dschungel“ bietet seit 2011 die Initiative „Fair Company“.  Unternehmen, die das Fair Company Siegel erhalten wollen, müssen sich an Qualitätsstandards und ein bestimmtes Regelwerk halten, um Studenten und Young Professionals einen fairen Berufseinstieg zu ermöglichen. Dazu gehören klar definierten Aufgaben und Zielen des Praktikums. Die Praktikumslänge beträgt maximal sechs Monate und kann danach in einen Arbeitsvertag übergehen. Und: Fair Companies zahlen ihren Praktikanten eine gerechte Aufwandsentschädigung.
 
Regelungen für ein Pflichtpraktikum
 
Jede Hochschule und Universität hat eigenen Regelungen zu den Pflichtpraktika. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit das Praktikum anerkannt wird, geben die Schulen rechtzeitig bekannt. Oft werden auch Adressen und Anlaufstellen bereitgestellt, um den Studierenden die Suche zu erleichtern.
 
Bewerbung um ein Praktikum
In der Regel erfolgt die Bewerbung um eine Praktikumsstelle per E-Mail, denn nur noch wenige Unternehmen bestehen auf eine Bewerbung in der klassischen Papierform. Erforderlich ist neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse bzw. Nachweise über bisherige Praktika etc.) bei der Bewerbung um ein Praktikum meist auch ein Motivationsschreiben.
 
Projekte als Praktikum
In naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen wird teilweise auch semesterbegleitende Arbeit im Labor oder Projekte als Praktikum bezeichnet. Aber auch viele Unternehmen greifen gerne auf Praktikanten zurück, wenn Studien geplant sind oder innerbetriebliche Veränderungen anstehen und durchgeführt werden sollen. Solche Projekte sind ideal um aus theoretischem Wissen interessante Praxiskenntnisse zu gewinnen.
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Gehalt fürs Praktikum
Pflichtpraktika werden grundsätzlich nicht vergütet, weil sie ein fester Teil der Ausbildung sind. Auch bei freiwilligen Praktikum wird nicht automatisch eine Vergütung bezahlt. Häufig lässt sich aber individuell regeln, ob die Leistung innerhalb des Praktikums finanziell entlohnt wird. Denkbar sind Aufwandsentschädigung (Erstattung von Fahrtkosten, Verpflegung etc.), ein fester Lohn (üblich sind zwischen 300 und 800 Euro im Monat) oder eine Vergütung auf Stundenbasis. Der Stundenlohn muss sich dann aber am Mindestlohn orientieren.
 
Sozialversicherungen & Krankenversicherung
In der Regel fallen bei einem Praktikum keine Sonderzahlungen für die Krankenkasse an. Die Krankenkasse sollte in jedem Fall aber von dem Praktikum in Kenntnis gesetzt werden. Wird das Praktikum vergütet, können unter Umständen Zahlungen für die Sozialversicherungen fällig werden, wenn der Verdienst 920 Euro im Monat übersteigt und das Praktikum mehrere Monate dauert.
 
Arbeitsvertrag, Urlaub, Arbeitszeugnis
Generell sollte ein Praktikantenvertrag abgeschlossen werden, der die gegenseitigen Pflichten und Rechte schriftlich fixiert. Zu beachten ist dabei, dass Praktikanten – abgesehen von der Entlohnung – grundsätzlich regulären Arbeitnehmern gleichgestellt sind. So gelten auch für Praktikanten Vorschriften zu Arbeits- und Pausenzeiten. Bei längeren Praktika besteht zudem ein Anspruch auf Urlaub.
Zudem besteht ein Anspruch auf ein Zeugnis, in dem der Zeitraum des Praktikums und die Tätigkeiten dokumentiert werden.

Auslandspraktikum: Schritt Richtung internationale Karriere

Praktika können auch im Ausland absolviert werden. Theoretisch ist es zwar schon für Schüler möglich, praktische Berufserfahrung im Ausland zu sammeln. Auslandspraktika sind aber in erster Linie für Studenten vor und während des Studiums und Young Professionals interessant.
 
Ein Praktikum im Ausland macht sich in der Regel im Lebenslauf äußerst positiv bemerkbar. Denn damit signalisieren Bewerber, dass sie flexibel sind, sich in unbekannte Situationen hineinversetzen können und zudem Verständnis für verschiedene Kulturen haben. Schließlich erwirbt man während eines Auslandspraktikums nicht nur zusätzliche Berufserfahrung, sondern auch interkulturelle Kompetenzen und Sprachkenntnisse.
 
Nicht zu unterschätzen sind auch die Kontakte, die man während des Auslandsaufenthalts knüpft. Sie können sich für den späteren Berufsweg als äußerst nützlich erweisen.
 
Klarer Favorit ist Europa
 
Ein Auslandspraktikum ist theoretisch auf der ganzen Welt möglich. Laut einer Studie der Universität Münster bevorzugen 66,5 Prozent der Studierenden europäische Länder für ein Auslandspraktikum, wobei Großbritannien und Frankreich die klaren Favoriten sind. Die zweitwichtigste Zielregion für Auslandspraktika ist der Studie zufolge Nordamerika (USA und Kanada) mit 21,4 Prozent der Studierenden.
 
Ein Praktikum im Ausland will nicht nur gut überlegt, sondern auch gut vorbereitet sein. Denn es erfordert ein Mehrfaches an Aufwand und Organisation als die Suche nach einer Praktikumsstelle im Inland.
 
Professionelle Hilfe dabei bieten eine ganze Reihe von Organisationen und Agenturen, die sich auf die Vermittlung von Auslandspraktika spezialisiert haben. Sie kontaktieren potentielle Arbeitgeber, organisieren eine Unterkunft, buchen die Flüge und kümmern sich um die Beantragung eines Visums. Zudem bieten sie teilweise Sprachkurse an. Allerdings haben diese Rundum-Pakete ihren Preis – und der kann ganz schön happig sein.
 
Auf eigene Faust zum Auslandspraktikum
 
Wer klare Vorstellungen darüber hat, wo er sein Auslandspraktikum absolvieren möchte und keine Scheu vor dem organisatorischen Aufwand hat, kann aber auch auf eigene Faust loslegen und sich direkt bei entsprechenden Unternehmen bewerben. Passende Stellen lassen sich beispielsweise auf ausländischen Jobbörsen im Internet recherchieren.
 
Empfehlenswert ist es auch, sich an den Karriereservice der eigenen Hochschule bzw. Universität zu wenden. Die Mitarbeiter dort haben oft gute Kontakte zu Firmen im Ausland und meist langjährige Erfahrung. Zudem gibt es dort hilfreiche Tipps und Unterstützung bei organisatorischen Fragen.
 
Aber auch einheimische Unternehmen können ein Ansprechpartner bei der Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland sein. International agierende Firmen – auch aus dem Mittelstand – bieten oftmals firmeninterne Praktika in ihren Niederlassungen oder bei Tochterunternehmen in der ganze Welt an.
junge leute im buero
Ein halbes Jahr Vorlauf
 
Ob selbst organisiert oder mit Unterstützung von einer Agentur – die Vorbereitung eines Auslandspraktikums nimmt viel Zeit in Anspruch. Realistisch sollte man ein halbes Jahr Vorlauf einplanen. Und nicht zu vergessen: Ein Auslandspraktikum muss man sich auch leisten können, denn die wenigsten Praktika im Ausland werden bezahlt. Teilweise werden zumindest Kost und Logis übernommen. In einigen Fällen erheben Betrieb sogar eine Praktikumsgebühr.
 
Eventuell kann ein Auslandspraktikum finanziell durch ein Stipendium oder AuslandsBAföG unterstützt werden. Informationen dazu sowie eine Liste der zuständigen BAföG-Ämter gibt es beim Deutschen Studentenwerk.
 
Voraussetzungen für ein Auslandspraktikum
 
Normalerweise gilt für ein Auslandspraktikum ein Mindestalter von 18 Jahren. Zudem werden in der Regel gute Englischkenntnisse und/oder Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache vorausgesetzt, um sich im ausländischen Betrieb verständigen zu können.
 
Teilweise kann ein Auslandspraktikum mit einer Sprachschule verknüpft werden. Diese Kombination wird von vielen Veranstaltern als Komplettpaket angeboten. Der Sprachkurs findet entweder vor oder während des Auslandspraktikums statt.
 
In einigen Ländern und auch etlichen international agierenden Unternehmen werden nur eingeschriebene Studenten als Praktikanten genommen. Auch kann es sein, dass eine gewisse Berufserfahrung vorausgesetzt wird – z.B. durch bereits absolvierte Praktika oder eine abgeschlossene Ausbildung.
 
Je nach Land wird zudem ein Arbeits- oder ein spezielles Praktikumsvisum benötigt. Wie für andere Auslandsaufenthalte auch gilt darüber hinaus, dass für manche Länder bestimmte Impfungen sowie Versicherungen (Unfall-, Kranken,- und Haftpflichtversicherung) zwingend erforderlich sind, um überhaupt einreisen zu können.

Fazit: Das Praktikum als wichtige Grundlage

Das Praktikum bietet nicht nur die Möglichkeit, einen ersten Blick in die Berufswelt zu werfen und die Frage "Was möchte ich eigentlich mal beruflich machen?" anzugehen. Denn egal in welcher Ausbildungsphase - ob als Schüler, Abiturient oder Student - ermöglichen es Praktika, erste praktische Erfahrung zu sammeln, welche gefragter denn je auf dem Arbeitsmarkt ist.