"Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche Bewerbung mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung zu."
Dieser Satz, häufiger Bestandteil von Stellenanzeigen, bereitet den meisten Bewerbern Kopfzerbrechen. Wer ein übertrieben hohes Gehalt angibt, muss damit rechnen, gleich aussortiert zu werden.
Doch wer hofft, mit einer niedrigen Gehaltsvorstellung die Chancen auf den Job zu verbessern, ärgert sich vielleicht später, dass die Kollegen alle viel mehr verdienen. Schließlich ist das Einstiegsgehalt die Grundlage für alle späteren Lohnerhöhungen und Verhandlungen. Und wer sagt denn, dass man nicht auch mit einer deutlich höheren Gehaltsvorstellung eingestellt worden wäre?
Die Gehaltsvorstellung wird immer als jährliches Bruttogehalt angegeben. Die Nennung erfolgt am besten kurz und knapp am Schluss des Anschreibens.
Als Anhaltspunkt können die regelmäßig veröffentlichten Gehaltsspiegel in Zeitungen und Zeitschriften dienen, auch Tarifverträge oder regionale Statistiken sind hilfreich. Portale, in denen Arbeitnehmer das eigene Gehalt anonym angeben können, sind hingegen mit Vorsicht zu genießen, da die genannten Gehälter stark variieren und nicht auf Richtigkeit überprüft werden können.