„Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns für einen anderen Bewerber entscheiden haben“ – ein Satz, der vielen Bewerbern nur allzu bekannt vorkommt.
Wenn statt einer freundlichen Einladung zum Vorstellungsgespräch eine Absage im Briefkasten liegt, ist die Enttäuschung groß – schließlich hat man viel Zeit und Energie darauf verwendet, das Unternehmen von den eigenen Qualitäten zu überzeugen.
Dennoch ist eine Absage kein Grund, sich entmutigen zu lassen. Schließlich beinhaltet jede Absage auch die Chance, die Bewerbung noch überzeugender zu gestalten.
Nach einer Absage sollte man sich deshalb noch einmal ausführlich mit den Bewerbungsunterlagen beschäftigen und diese genau überprüfen:
Manchmal sind es nur minimale Änderungen, die ausreichen, um die Bewerbung entscheidend zu verbessern. Und auch aus dem Text der Absage lassen sich manchmal interessante Schlüsse ziehen. Wer es in die engere Auswahl geschafft hat, kann sich sicher sein, dass er bei einer Stellenausschreibung, bei der ähnliche Qualifikationen gefordert werden, keine schlechten Chancen hat.
In manchen Fällen ist es durchaus angebracht, beim Unternehmen nachzufragen, um genaueres über die Gründe der Absage zu erfahren. Wer bereits zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, kann beispielsweise direkt telefonisch nachhaken, welche Gründe für die Absage ausschlaggebend waren.
Ein ehrliches Feedback kann man jedoch nicht immer erwarten, so sind viele Arbeitgeber bei der Formulierung von Absagen sehr vorsichtig, um juristische Konsequenzen zu vermeiden. Denn wer gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminiert wurde, kann das Unternehmen auf Schadensersatz verklagen. Deshalb sollte man eine sehr allgemein formulierte Absage auch nicht zu persönlich nehmen.